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16. November 2018 | Stadtrat

Medienmitteilung der Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün (PVS)

PVS lehnt Volksvorschlag «Wohnungsbau unterstützen statt verhindern» knapp ab

Die stadträtliche Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün (PVS) hat an ihrer Sitzung vom 15. November 2018 den Volksvorschlag «Wohnungsbau unterstützen statt verhindern» vorberaten. Nach intensiven Diskussionen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat mit Stichentscheid des Präsidenten die Ablehnung der Vorlage.

Die Stadt Bern erhebt seit den Neunzigerjahren eine Abgabe auf dem Planungsmehrwert, der durch eine Ein-, Um- oder Aufzonung entsteht. Seit dem 1. April 2017 gelten neue kantonale Vorschriften. Diese sehen vor, dass die Gemeinden ergänzende reglementarische Bestimmungen erlassen und namentlich regeln, ob sie über die kantonale Minimalvorgabe hinaus bei Einzonungen einen Abgabesatz von mehr als 20 Prozent bzw. eine Planungsmehrwertabgabe auch bei Um- und Aufzonungen erheben wollen.

Die Stadt Bern will auch künftig eine Planungsmehrwertabgabe erheben. Der Stadtrat hat deshalb im Juni 2018 ein entsprechendes Reglement verabschiedet, wonach bei Einzonungen eine Abgabe von 50 Prozent des entstandenen Planungsmehrwerts, bei Um- und Aufzonungen wie bisher eine solche von 40 Prozent erhoben werden soll. Dagegen ergriff ein überparteiliches Komitee das konstruktive Referendum und reichte im August 2018 den Volksvorschlag «Wohnungsbau unterstützen statt verhindern» ein. Dieser stellt das Reglement nicht grundsätzlich in Frage, will jedoch bei Um- und Aufzonungen die vom kantonalen Recht vorgesehene Freigrenze von 20'000 Franken auf 150'000 Franken erhöhen. Bei Einzonungen soll auch gemäss Volksvorschlag die Freigrenze von 20’000 Franken gelten.

Die Kommission folgt nun der Haltung des Gemeinderates und lehnt die Erhöhung der Freigrenze gemäss Volksvorschlag ab. Zum Einen bestehen Zweifel, dass eine solch massive Erhöhung mit den Vorgaben des übergeordneten Rechts vereinbar ist. Zum Andern wird diese aus Rechtsgleichheitsgründen als problematisch beurteilt. Demgegenüber stützt eine qualifizierte Minderheit der Kommission die Argumente des überparteilichen Komitees. Mit der Erhöhung der Freigrenze bei Um- und Aufzonungen könne die Verdichtung im Kleinen gefördert werden.

Der Volksvorschlag wird am 29. November 2018 im Stadtrat beraten. Anschliessend werden sowohl die Stadtratsvorlage als auch der Volksvorschlag den Stimmberechtigten in einer Variantenabstimmung vorgelegt. Die Abstimmung findet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 statt.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Kommissionsreferent Benno Frauchiger (076 519 14 05) sowie Kommissionspräsident Michael Sutter (079 541 96 27) gerne zur Verfügung.

RS/msc

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