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28. Februar 2018 | Stadtrat

Medienmitteilung der Aufsichtskommission

Neue Whistleblowing-Meldestelle in der Stadt Bern

Nach intensiver Vorarbeit durch die Aufsichtskommission des Stadtrats und nach der Genehmigung durch den Stadtrat am 30. November 2017 tritt am 1. März 2018 das neue totalrevidierte Ombudsreglement der Stadt Bern in Kraft. Es sieht nebst Änderungen bzw. Klärungen im Bereich der Zuständigkeiten und Abläufe der Ombuds- und Datenschutzaufsichtsstelle insbesondere die Schaffung einer neuen Whistleblowing-Meldestelle für die Mitarbeitenden der Stadt Bern und der ausgelagerten Betriebe vor.

Diese Meldestelle, die bei der bestehenden Ombudsstelle angegliedert ist, ermöglicht den Mitarbeitenden, vermutete Verstösse gegen rechtliche Bestimmungen oder andere Unregelmässigkeiten innerhalb der Verwaltung zu melden. Sofern solche Meldungen in guten Treuen erhoben werden, stellen sie keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht gemäss städtischem Personalrecht dar und den meldenden Mitarbeitenden dürfen daraus grundsätzlich keine Nachteile erwachsen. Zum Schutz der meldenden Person sieht das Reglement zudem vor, dass die Meldungen vertraulich und so behandelt werden, dass keine Rückschlüsse auf die meldende Person gemacht werden können.
Mit diesen neuen Whistleblowing-Bestimmungen kommt der Stadtrat dem Anliegen einer Motion der Aufsichtskommission entgegen. Diese hatte im Jahr 2016 auf Anregung des damaligen Ombudsmannes die Schaffung einer solchen Stelle gefordert. Die Aufsichtskommission war der Auffassung, dass der Verdacht auf allfällige Missstände in der Verwaltung durch eine dem Stadtrat unterstehende Stelle in einem geordnetem Verfahren geprüft werden soll und hat nach dem grundsätzlichen Einverständnis des Stadtrates das Reglement ausgearbeitet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Präsidentin der Aufsichtskommission, Frau Leena Schmitter (079 480 13 08), gerne zur Verfügung.

RS/dw

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