Medienmitteilung der Sonderkommission NSB22
SoKo empfiehlt Einführung Finanzkommission und Finanzmotion
Die Sonderkommission NSB22 (SokoNSB22) wurde vom Stadtrat mit dem Ziel eingesetzt, die parlamentarische Steuerung und Oberaufsicht im Finanzbereich sowie generell die Rechte des Parlaments zu stärken. Mit der nun vorliegenden Teilrevision des Geschäftsreglements des Stadtrats (GRSR) schlägt die Kommission dem Stadtrat die Einführung einer Finanzkommission sowie die Schaffung eines neuen parlamentarischen Instruments, der Finanzmotion, vor.
Neu sollen zwei ständige Kommissionen die Oberaufsicht des Parlaments wahrnehmen: Die Geschäftsprüfungskommission (bisher: Aufsichtskommission) hinsichtlich der Geschäftsführung und eine neue Finanzkommission (Fiko) hinsichtlich des Finanzhaushalts. Die Fiko tritt an die Stelle der Finanzdelegation. Die Agglomerationskommission wird aufgehoben und ihre Geschäfte werden je nach Themennähe einer der drei Sachkommissionen zugeteilt.
Die Fiko ist vorberatende Kommission für den städtischen Finanzplan, das Budget und die Jahresrechnung. Die Kommission bereitet, gewissermassen als «finanzielles Gewissen» des Stadtrats, die Wahl des Rechnungsprüfungsorgans vor, ist anstelle der Sachkommissionen für die Abrechnung von Krediten zuständig und hat die Möglichkeit, zu Geschäften anderer Kommissionen von grosser finanzieller Tragweite zuhanden des Stadtrat Stellung zu nehmen.
30 Mitglieder des Stadtrats sowie die Finanzkommission sollen neu Finanzmotionen einreichen können. Diese sollen dem Stadtrat ein wirksames Mittel der Einflussnahme auf den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) in die Hand geben, das im Gegensatz zu einer Planungserklärung oder einer Richtlinienmotion Weisungscharakter hat und für den Gemeinderat rechtlich verbindlich ist.
Zur Stärkung der Rechte des Parlaments wird zudem neu für die Mitglieder der Sachkommissionen die Möglichkeit eingeführt, sich auch bei kurzfristigen und einmaligen Abwesenheiten (Krankheit, berufliche Verhinderung) von einem dafür fest gewählten Mitglied ihrer Fraktion vertreten zu lassen. Bisher war dies nur bei Abwesenheiten, die länger als drei Monate dauerten (Mutterschaft, Auslandaufenhalt etc.), möglich.
Die Sonderkommission NSB22 hat zudem das Projekt des Gemeinderats «Finanzielle Steuerung und Berichterstattung der Stadt Bern (FISBE)» begleitet und bei der Erarbeitung mitgewirkt. Die Instrumente der städtischen Aufgaben- und Finanzsteuerung entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und Anforderungen. Der Gemeinderat will diese deshalb verwesentlichen und die politische Steuerung stärken. Neu soll eine Finanzstrategie den Rahmen für die langfristige Gestaltung der Finanzplanung schaffen. Diese wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Zudem erhält er die Möglichkeit, vom Gemeinderat formulierte strategischen Eckwerte der Finanzplanung anzupassen. Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP), der den bisherigen Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) ablöst, und das Budget werden in einen einzigen Prozess zusammengelegt. Die Berichterstattung wird vereinfacht. Die SokoNSB22 beantragt dem Stadtrat die Genehmigung der Vorlage.
Zur Umsetzung von FISBE sowie der Änderungen im Kommissionswesens sind Teilrevisionen der Gemeindeordnung und des Geschäftsreglements des Stadtrats nötig. Alle drei Vorlagen werden vom Stadtrat am 03.06.2021 beraten. Über die entsprechenden Anpassungen in der Gemeindeordnung werden die Stimmberechtigten voraussichtlich am 13.02.2022 abstimmen können. Die neue Finanzkommission und die weiteren Änderungen im Geschäftsreglement des Stadtrats (GRSR) sollen in Koordination mit der Umsetzung FISBE per Anfang 2023 in Kraft treten.
Für Auskünfte steht Ihnen die Kommissionssprecherin der Vorlage zur Teilrevision GRSR, Vivianne Esseiva (078 656 59 78), sowie die Kommissionspräsidentin, Regula Bühlmann (076 200 90 89) gerne zur Verfügung.