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20. Juni 2012 | Stadtrat

Medienmitteilung der Kommission für Soziales, Bildung und Kultur (SBK)

SBK verabschiedet Betreuungsreglement zuhanden des Stadtrats

Die stadträtliche Kommission für Soziales, Bildung und Kultur hat in ihrer Sitzung vom 18. Juni 2012 das neue Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen beraten. Das Reglement schafft die rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Betreuungsgutscheinen für die familienexterne Betreuung von Kindern im Vorschulalter auf den 1. Januar 2013, die von den Stimmberechtigten am 15. Mai 2011 beschlossen wurde.

Die Kommission hat das Reglement nach ausführlicher Debatte zuhanden des Stadtrats verabschiedet und beantragt dem Parlament folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem gemeinderätlichen Entwurf:

  • Eine Festsetzung des Elterntarifs durch den Gemeinderat darf nur solange erfolgen, wie das durch den Kanton vorgeschrieben ist. Sobald die kantonale Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) es zulässt, müssen die Tarife für die familienexterne Kinderbetreuung freigegeben werden.
  • Auf eine direkte Finanzierung der Tagesstätten durch die Stadt wird künftig verzichtet. Diese Regelung soll allerdings erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Andererseits unterstützt die Kommission die vom Gemeinderat vorgeschlagene Möglichkeit zur Erhöhung des Umfangs der Betreuungsgutscheine um maximal 20 Prozent und den Verzicht auf die Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Tagespflege. Das Reglement wird voraussichtlich am 5. Juli 2012 vom Stadtrat in 1. Lesung beraten.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Kommissionsreferent Michael Köpfli (Tel.: 079 743 30 89) gerne zur Verfügung.

RS/dw

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