Medienmitteilung der Aufsichtskommission (AK)
AK empfiehlt zurückhaltenden Einsatz von Entkleidungen
Die Aufsichtskommission des Stadtrats hat sich von den zuständigen Stellen über die polizeiliche Praxis bei Personenkontrollen informieren lassen. Anlass dazu gaben mehrere öffentlich bekannt gemachte Fälle von Entkleidungen und eine Eingabe der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA). Darin wurde die AK aufgrund eines Vorfalls am Buskers Festival ersucht, das Vorgehen der Kantonspolizei bei Personenkontrollen vertieft zu prüfen.
Als Aufsichtsorgan über die städtische Verwaltungsführung hat die AK nicht die Kompetenz, der Kantonspolizei Empfehlungen zu ihrer operativen Arbeit abzugeben. Dennoch möchte sie an ihre Empfehlung an den Gemeinderat aus dem Jahr 2005 erinnern, wonach das Mittel der Entkleidung bei Personenkontrollen nur zurückhaltend eingesetzt werden soll. Die Aufsichtskommission bekräftigt diese Empfehlung und bittet den Gemeinderat, sich bei den zuständigen Stellen für eine zurückhaltende Praxis und den verhältnismässigen Einsatz von Entkleidungen einzusetzen. Aus der Sicht der Kommission wäre es zudem begrüssenswert, wenn angehaltene Personen bereits während der Kontrolle verstärkt über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert würden und sich der Gemeinderat für eine solche Praxis einsetzt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Kommissionspräsident Hasim Sancar gerne zur Verfügung (Tel.: 079 753 49 64).