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29. Oktober 2008 | Stadtrat

2. Verletzung des Amtsgeheimnisses: Stadtrat reicht Strafanzeige ein

Das Büro hat am 23. Oktober 2008 beschlossen, gestützt auf Artikel 320 Strafgesetzbuch Strafanzeige gegen Unbekannt beim zuständigen Untersuchungsrichteramt einzureichen. Dies in Ausführung des Stadtratbeschlusses vom 14. August 2008, wonach die Frage zu untersuchen sei, inwieweit die Veröffentlichung des Berichts des Ausschusses Sozialhilfe das Amtsgeheimnis verletzt hat. Das hierzu in Auftrag gegebene Gutachten vom 17. Oktober 2008 (vgl. Beilage) kommt zum Schluss, dass der Bericht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (am 3. Juli 2008 schrieb die Berner Zeitung, ihr liege der Bericht des parlamentarischen Ausschusses Sozialhilfe vor) geheim war und die Zustellung des Berichts an die Zeitung somit das Amtsgeheimnis verletzt hat.

 

Büro des Stadtrats

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