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24. Oktober 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Im Endausbau hoher Wohnanteil vorgesehen

Alte Feuerwehrkaserne: Zwischennutzung festgelegt

Das Areal der alten Feuerwehrkaserne wird gemäss Entscheid der Betriebskommission für Boden- und Wohnbaupolitik (Fonds) primär der Wohnnutzung dienen. Nach dem Auszug der Feuerwehr Ende 2014 bis zum voraussichtlichen Baubeginn Ende 2017 wird das Gebäude zwischengenutzt. Dabei will der Gemeinderat das Bereitstellen von Asylplätzen und von Ausweichräumen bei Schulsanierungen prioritär berücksichtigen. Daneben sollen auch quartiernahe Zwischennutzungen ermöglicht werden.

Gegen Ende 2014 verlässt die Berufsfeuerwehr der Stadt Bern ihren bisherigen Standort an der Viktoriastrasse 70/70a und wird den Neubau an der Murtenstrasse beziehen. Gemäss Beschluss der Berner Stimmberechtigten vom 30. November 2008 soll das Areal der alten Feuerwehrkaserne künftig der Wohn- und Dienstleistungsnutzung dienen.

Die Betriebskommission für Boden- und Wohnbaupolitik (Fonds) hat aus wohnbaupolitischen Überlegungen entschieden, einen hohen Wohnanteil zu realisieren. Damit werden über 20 Wohnungen gebaut werden können. Die Liegenschaft wird mittels Wettbewerb für Planerinnen und Planer sowie Investorinnen und Investoren im Baurecht abgegeben. Nach dem Wettbewerb wird das Siegerprojekt durch die siegende Partei zur Baureife weiterentwickelt und realisiert. Gemäss heutiger Planung dürfte der Wettbewerb im ersten Quartal 2015 starten, womit frühestens Ende 2017/Anfang 2018 ein Baustart möglich ist.

Gemeinderat beschliesst Zwischennutzung
Zwischen dem Auszug der Feuerwehr und dem Baustart soll das Gebäude sinnvoll genutzt werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, im Rahmen der Zwischennutzung prioritär zwei dringende Raumbedürfnisse der öffentlichen Hand zu befriedigen:

  • Wegen der bevorstehenden Sanierung der Turnhalle Gotthelfstrasse 30 und dem geplanten Ersatzneubau Viktoriastrasse 60 mit zusätzlichen Nutzflächen unter anderem für die Schule benötigen Schulamt (Tagesschule), Sportamt (Sportgarderobe) und Gesundheitsdienst (schulärztliche Praxis) Ersatzraum.
  • Der Kanton Bern hat bei der Stadt mittels Notrecht zusätzliche Räumlichkeiten für eine Asylunterkunft bestellt. Weil die Feuerwehrkaserne über die nötige Infrastruktur (Schlafzimmer, Sanitärräume, Küche, Aufenthaltsräume) verfügt, bietet der Gemeinderat dem Kanton Bern einen Teil der Feuerwehrkaserne als Asylunterkunft für rund 100 Asylsuchende an (siehe unten).

Der Gemeinderat ist erfreut, für anstehende Sanierungen eine stadtinterne Lösung für Ausweichräume gefunden zu haben und mit dem Angebot einer temporären oberirdischen Asylunterkunft gegenüber dem Kanton seinen Pflichten nachkommen zu können. Ferner hat der Gemeinderat beschlossen, die vakanten Räume bis zu deren Belegung durch die entsprechenden Dienststellen dem Quartier zur temporären, vertraglich geregelten Nutzung zu überlassen.

Quartiernahe Zwischennutzung der freien Flächen
Wie weit darüber hinaus von der öffentlichen Hand nicht beanspruchte Flächen übrig bleiben, ist Gegenstand einer weiteren Prüfung. Der Gemeinderat ist bereit, jene Flächen, die während der gesamten Zeit der Zwischennutzungsphase nicht durch die Verwaltung beansprucht werden, der Quartierkommission und anderen Dritten für eine quartiernahe Verwendung zur Verfügung zu stellen.

 

Feuerwehrkaserne als temporäre Asylunterkunft
Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit wiederholt gegen die unterirdische Unterbringung von Asylsuchenden ausgesprochen. Umso erfreulicher ist, dass er dem Kanton nun mit der alten Feuerwehrkaserne an der Viktoriastrasse 70/70a eine oberirdische Unterbringungsmöglichkeit anbieten kann. Die Feuerwehrkaserne eignet sich für die Unterbringung von Asylsuchenden. Die bestehende Infrastruktur weist kleinere Zimmer auf, die bereits heute als Schlafräume genutzt werden. Weiter sind bereits sanitäre Anlagen (WC und Duschen) sowie teilweise auch Kochgelegenheiten vorhanden.

Die heute als Asylzentrum genutzte Zivilschutzanlage Hochfeld erachtet der Gemeinderat für die längerfristige Unterbringung von Asylsuchenden nach wie vor als nicht geeignet. Angesichts der seit Ende Juli 2014 bestehenden Notlage im Asylbereich ist der Gemeinderat dennoch bereit, dem Kanton die Anlage Hochfeld im Rahmen der gemäss Gebäudeversicherung Bern maximal zulässigen Belegungsvorschriften weiterhin zur Verfügung zu stellen. Dies solange die Notlage andauert und keine zusätzlichen oberirdischen Plätze zur Verfügung stehen.

Die Planung der Asylzentren, die Einsetzung der Führung des Durchgangszentrums sowie die damit verbundenen Verträge sind Sache des Kantons Bern, namentlich der Polizei- und Militärdirektion (POM). Es liegt hingegen in der Kompetenz des Gemeinderats, der POM eine Anlage – unter- oder oberirdisch – zur Verfügung zu stellen oder allfällige Auflagen zum Betrieb, beispielsweise zur Anzahl Plätze, zu erlassen.

Informationsdienst Stadt Bern

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