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17. September 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Zusammenschluss AHV-Zweigstellen Ostermundigen und Bern

Die Gemeinderäte von Ostermundigen und Bern haben beschlossen, eine Zusammenlegung ihrer beider AHV-Zweigstellen zu prüfen. Anlass dafür ist der Wunsch der Gemeinde Ostermundigen nach Optimierung und Professionalisierung der Organisationsstrukturen. Auch die Stadt Bern sieht Möglichkeiten, durch einen Zusammenschluss von Synergien zu profitieren.

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat in seiner Sitzung vom 9. September 2020 beschlossen, die Fusion der AHV-Zweigstelle Bern mit der AHV-Zweigstelle Ostermundigen zu prüfen. Am 15. September 2020 hat der Gemeinderat Ostermundigen das Fusionsprojekt gutgeheissen und die entsprechende Botschaft zu Handen des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Dieser wird sich am 29. Oktober 2020 damit befassen.

Zusammenlegung der beiden AHV-Zweigstellen

Im Oktober 2019 haben Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Ostermundigen die Stadt Bern angefragt, die Voraussetzungen und Bedingungen eines möglichen Zusammenschlusses der beiden AHV-Zweigstellen zu prüfen. Grund dafür ist, dass durch die 2021 anstehende Pensionierung des AHV-Zweigstellenleiters in Ostermundigen für die Gemeinde Ostermundigen eine Neurekrutierung ansteht. Einerseits scheint sich diese aufgrund des Fachkräftemangels als schwierig zu erweisen, andererseits sieht Ostermundigen auch eine Chance, die seit Jahrzehnten gleichen Strukturen der AHV-Zweigstelle zu überprüfen und neue Wege zu gehen.  Erste Vorabklärungen haben ergeben, dass bei einer Zusammenlegung der AHV-Zweigstellen beide Gemeinden von den anfallenden Synergien profitieren könnten.

Stimmt der Grosse Gemeinderat von Ostermundigen zu und wird dagegen kein Referendum ergriffen, sollen die Verhandlungen zur Zusammenlegung an die Hand genommen werden. Ziel ist es, dass die Stadt Bern als Trägergemeinde die gemeinsame AHV-Zweigstelle führt und die anfallenden Vollzugsaufgaben im Bereich der AHV, EL, EO und Familienzulagen für die Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Bern sowie Ostermundigen erbringt.

Leitlinie für diese Fusionsverhandlungen ist die Machbarkeitsstudie «Kooperation Bern». Der Fusionsvertrag muss vom Gemeinderat Bern und Ostermundigen genehmigt werden. Der Vollzug der Fusion ist per 31. Dezember 2021 geplant.

Gemeinsame Medienmitteilung

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