Zeitgemässe Governance für ewb und BERNMOBIL
Der Gemeinderat hat die Teilrevisionen für die Anstaltsreglemente der beiden öffentlichen Unternehmungen Energie Wasser Bern und BERNMOBIL zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Mit den Teilrevisionen sollen die Verantwortlichkeiten geklärt werden. Konkret soll die operative und strategische Führung den Unternehmen, die Kontrolle dem Gemeinderat und die Oberaufsicht dem Stadtrat obliegen. Neu ist der Gemeinderat für die Wahl der Verwaltungsräte zuständig. Der Stadtrat erhält Mitspracherechte beim Anforderungsprofil für die Verwaltungsräte und bei der Eignerstrategie sowie ein ausgebautes Instrumentarium zur Wahrnehmung seiner Oberaufsicht.
Die Anforderungen an die strategische Führung, die politische Steuerung und die Aufsicht über öffentliche Unternehmen (Public Corporate Governance) haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Es zeigt sich, dass zwischen der Stadt als Eigentümerin und ihren Unternehmen Energie Wasser Bern (ewb) und BERNMOBIL (SVB) als Aufgabenträger eine klare Zuordnung der Verantwortung nötig ist. Der Stadtrat hat deshalb den Gemeinderat im November 2018 beauftragt, ihm eine inhaltlich kohärente Teilrevision der Anstaltsreglemente von ewb und SVB vorzulegen. Diesem Auftrag ist der Gemeinderat nun nachgekommen. In verschiedenen Punkten wurden dabei bereits für ewb geltende formelle Regelungen auch für BERNMOBIL übernommen.
Gemeinsames Governance-Modell
Beide Unternehmen sollen zukünftig von der Stadt als Eigentümerin nach einem einheitlichen Governance-Modell geführt und beaufsichtigt werden. Die Verantwortlichkeit soll aufsteigend geregelt werden (Verantwortungskaskade): Dem Unternehmen obliegt die operative und strategische Führung, dem Gemeinderat die Kontrolle und dem Stadtrat die Oberaufsicht. Das Modell entspricht dem Stand der Lehre von Verwaltungswissenschaften und Staatsrecht.
Inhaltlich kohärente Teilrevisionen
Aus dem gemeinsamen Modell hat der Gemeinderat inhaltlich kohärente Teilrevisionen für die beiden Reglemente erarbeitet. Dazu wurde auch die Aufsichtskommission des Stadtrats konsultiert. Die teilrevidierten Reglemente weisen folgende Kernelemente auf:
- Als neues Steuerungsinstrument wird in den Reglementen SVB und ewb die Eignerstrategie verankert. In der Eignerstrategie setzt die Stadt als Eigentümerin Zielsetzungen für das Unternehmen, die periodisch angepasst werden. Sie wird vom Gemeinderat nach Anhörung der zuständigen stadträtlichen Kommission erlassen. Dieses bereits heute eingesetzte Instrument erhält damit eine verbindliche Rechtsgrundlage.
- Neu ist der Gemeinderat für die Wahl der Verwaltungsräte zuständig. Er erlässt nach Anhörung der zuständigen stadträtlichen Kommission ein unternehmensspezifisches Anforderungsprofil für beide Verwaltungsräte. Er ist weiterhin in beiden Verwaltungsräten je mit der oder dem Ressortverantwortlichen vertreten. Verschiedene Regelungen, die bereits im ewb-Reglement vorhanden sind, werden im SVB-Reglement übernommen. So wird das Präsidium des Verwaltungsrats nicht mehr durch das zuständige Gemeinderatsmitglied ausgeübt, es gilt eine Altersgrenze von 70 Jahren und eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren.
- Für die Kontrolle der Unternehmen werden die Aufsichtsinstrumente des Gemeinderats ergänzt und soweit nötig modifiziert. Er prüft die Umsetzung der Eignerstrategie und genehmigt den Geschäftsbericht sowie die Jahresrechnung. Das bestehende Weisungsrecht des Gemeinderats an den Verwaltungsrat wird auf die Umsetzung der Eignerstrategie beschränkt. Aus wichtigen Gründen hat er das Recht, den Verwaltungsrat abzuberufen.
- Oberstes Element der Verantwortungskaskade ist die Oberaufsicht des Stadtrats. Er kontrolliert, ob der Gemeinderat seiner Steuerungs- und Aufsichtsfunktion nachkommt. Entsprechend informiert ihn der Gemeinderat über die Erfüllung der Leistungsaufträge. Die zuständige Kommission des Stadtrats verfügt über alle Einsichts- und Informationsrechte, welche für die Wahrnehmung der Oberaufsicht notwendig sind. Die zuständige stadträtliche Kommission prüft den Bericht des Gemeinderats. Sie kann zudem eine Aussprache mit dem zuständigen Gemeinderatsmitglied, dem Verwaltungsratspräsidium und der Direktion der Anstalt verlangen.
Mit den Teilrevisionen der Reglemente ewb und SVB will der Gemeinderat klare Verantwortlichkeiten für die beiden Unternehmen einführen. Dem Gemeinderat werden die nötigen Kompetenzen für eine wirkungsvolle Steuerung und Kontrolle der Unternehmen gewährt. Der Stadtrat erhält ein Mitspracherecht in der Steuerung der Unternehmen und griffige Instrumente für die Oberaufsicht. Über die Anpassungen wird der Stadtrat entscheiden.