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10. Juni 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Wohnungen an der Weissensteinstrasse und der Wagnerstrasse untersucht

Wohnraum für Drogensüchtige fehlt

In Medienberichten wurde vergangene Woche die Wohnsituation und die Mieten in zwei Liegenschaften kritisiert, welche zimmerweise an schwer drogensüchtige Personen vermietet werden. Eine Kontrolle des Sozialamts und des Bauinspektorats der Stadt Bern hat ergeben, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und keine gesundheitsgefährdenden Situationen vorliegen. Das Sozialamt prüft, wie die Situation weiter verbessert werden kann.

Die städtischen Richtlinien für die Sozialhilfe sehen vor, dass die Miete für eine Einzelperson nicht mehr als 900 Franken im Monat betragen darf. Zusätzlich werden die effektiven Nebenkosten bezahlt. Weil die Mietzinsrichtlinien vielen Vermietern bekannt sind, besteht die Gefahr, dass diese Wohnraum zur Verfügung stellen, welcher zwar innerhalb der Richtlinien liegt, aber dennoch überteuert ist. Deshalb hat das Sozialamt der Stadt Bern in den letzten Monaten verschiedentlich die Angemessenheit von Mieten überprüft. Dabei hat das Sozialamt mit der Baupolizei und dem Gesundheitsdienst zusammengearbeitet und in einem Fall die Sozialinspektion eingeschaltet und Strafanzeige erstattet.

Vermieter erbringt Sonderleistungen
Im Fall der beiden Liegenschaften an der Weissensteinstrasse und der Wagnerstrasse ist das Sozialamt seit längerer Zeit aktiv, um die Verhältnisse für die mehrheitlich schwer drogensüchtigen Mieterinnen und Mieter zu verbessern und den Bedürfnissen der Nachbarn Rechnung zu tragen. Die Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts sind dabei beschränkt, weil es für die Mieterinnen und Mieter in diesen beiden Liegenschaften auf dem Wohnungsmarkt kaum eine Alternative gibt. Diese Personen werden wegen ihrem Verhalten auch in den spezialisierten Institutionen der Wohnhilfe nicht mehr akzeptiert.

Das Sozialamt verfolgt vor allem das Ziel, Obdachlosigkeit und gesundheitsschädliche Wohnverhältnisse zu verhindern und die Mieter vor überhöhten Mietzinsen zu schützen. Dass die Wohnverhältnisse in den beiden Liegenschaften nicht den sonst üblichen Wohnstandards entsprechen, ist eine Tatsache. Das bedeutet aber keineswegs, dass das Sozialamt unakzeptable Wohnverhältnisse duldet. Es steht mit dem Vermieter vielmehr in einem regelmässigen Kontakt und hat in Verhandlungen durchgesetzt, dass der Vermieter Sonderleistungen erbringt. Die allgemein zugänglichen Räume werden beispielsweise mehrmals wöchentlich gereinigt, zudem ist ein Wäscheservice in der Miete inbegriffen. Für die von der Sozialhilfe unterstützten Personen liegt die durchschnittliche Miete an der Weissensteinstrasse bei 765 Franken und an der Wagnerstrasse bei 800 Franken im Monat. In diesem Betrag sind alle Nebenkosten und Sonderleistungen des Vermieters inbegriffen. Das Sozialamt wird in den nächsten Wochen die Angemessenheit der Mieten in den beiden Liegenschaften nochmals vertieft überprüfen.

Vorschriften werden eingehalten
Aufgrund von Medienberichten hat das Sozialamt zusammen mit dem Bauinspektorat die Liegenschaft an der Weissensteinstrasse inspiziert. Der Vermieter wurde danach vom Sozialamt und vom Bauinspektorat aufgefordert, diverse Mängel kurzfristig zu beheben und insbesondere defekte Türen reparieren zu lassen. Die Besichtigung der Liegenschaft zeigte, dass insgesamt keine schwer wiegenden Probleme vorliegen. Zu diesem Befund kommt auch das Bauinspektorat der Stadt Bern, welches in einem Bericht feststellt, «dass die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften grundsätzlich eingehalten werden». Das Bauinspektorat erachtet die Liegenschaften auch unter wohnhygienischen Aspekten als bewohnbar und hält fest: «Gesundheitsgefährdende Situationen konnten nicht festgestellt werden.» Die Verhältnisse in den beiden Liegenschaften Weissensteinstrasse und Wagnerstrasse sind nicht optimal. Die Situation ist aber keineswegs katastrophal, sondern das Abbild der besonderen Probleme von schwer drogensüchtigen Personen.

Wohnmöglichkeiten für Randständige fehlen
Die Beispiele Weissensteinstrasse und Wagnerstrasse zeigen deutlich auf, dass es für randständige Personen in der Stadt Bern kaum Wohnraum gibt. Wer als Vermieter bereit ist, die Probleme solcher Mietverhältnisse auf sich zu nehmen, hat einen überdurchschnittlichen Aufwand und deutlich höhere Gebäudeunterhalts- und Betriebskosten. Diese Aspekte müssen bei einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse beachtet werden. Es ist leider eine Tatsache, dass viele Personen, welche heute an der Weissensteinstrasse und an der Wagnerstrasse wohnen, sonst obdachlos wären.  

Sozialamt prüft weitere Verbesserungen
Das Sozialamt wird in den nächsten Wochen zusammen mit dem Vermieter nach Lösungen suchen, um die Situation weiter zu verbessern. Dabei werden die stärkere Einbindung professioneller Dienstleister bei der Wohnbegleitung und die noch intensivere Überwachung der Situation durch die zuständigen Behörden ein Thema sein.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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