Weyermannshaus West: Öffentliche Mitwirkung für Umnutzung
Auf dem Areal Weyermannshaus West soll ein dichtes, urbanes und nutzungsdurchmischtes Stadtgebiet mit einem hohen Wohnanteil entstehen. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, hat der Gemeinderat das städtebauliche Konzept und die Überbauungsordnung (UeO) zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 3. Juli bis zum 4. September 2019.
Das Areal Weyermannshaus West liegt im Stadtteil VI Bümpliz/Bethlehem im Perimeter des Entwicklungsschwerpunkts ESP Ausserholligen. Es soll von einem Gewerbegebiet zu einem urbanen, lebendigen und nutzungsdurchmischten Stadtgebiet mit einem hohen Wohnanteil transformiert werden. Weil teilweise noch langjährige Baurechte bestehen und verschiedene Gewerbebauten weiterhin benützt werden, wird sich das Gebiet über einen längeren Zeitraum entwickeln. Die Stadt Bern beplant das attraktive Areal auf Wunsch und in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümerinnen, der Burgergemeinde Bern und der Post Immobilien Management und Services AG. Das vorliegende städtebauliche Konzept zeigt auf, wie sich das Areal künftig entwickeln wird. Es ist das Resultat aus einem in den Jahren 2017/18 durchgeführten Studienauftragsverfahren, das 2018/19 weiterbearbeitet wurde. Die Überbauungsordnung Weyermannshaus West bildet die planungsrechtliche Grundlage dazu.
Städtische Dichte und Vielfalt
Die Überbauungsordnung lässt eine hohe Dichte zu, die in der Stadt Bern, mit Ausnahme der Altstadt, bisher kaum üblich war. Entsprechend soll ein breites Wohnungsangebot für Bevölkerungsgruppen bereitgestellt werden, welche die urbane Dichte und das Neben- und Miteinander unterschiedlicher Betriebe, Einrichtungen und Angebote zur Quartierversorgung, Begegnung und Kultur schätzen. Ein Drittel der Wohnungen wird preisgünstig im Sinne der Wohn-Initiative sein.
Autoarm und mit hoher Aussenraumqualität
Dank der hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Verkehr und der kurzen Wege wird das Areal autoarm entwickelt. Verschiedenartige öffentliche, halböffentliche und private Aussenräume, auch auf den Dachterrassen, sollen zur hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität im Gebiet beitragen. Das Areal wird insgesamt durchlässiger und gegenüber heute besser mit den angrenzenden Quartieren vernetzt. Dies insbesondere durch den zentral durchs Areal führenden «Boulevard», der das Untermattquartier mit dem Weyermannshaus-Bad verbindet und der Erschliessung der Wirtschaftsflächen dient.
Volksabstimmung voraussichtlich 2021
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 3. Juli bis zum 4. September 2019 (siehe Kasten). Nach der öffentlichen Mitwirkung folgen als weitere Planungsschritte die Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und anschliessend die öffentliche Auflage. Die Volksabstimmung zur Überbauungsordnung findet voraussichtlich 2021 statt.
Öffentliche Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung zur Überbauungsordnung (UeO) Weyermannshaus West dauert vom 3. Juli bis zum 4. September 2019. Die dazugehörenden Unterlagen stehen unter www.bern.ch/mitwirkungen zur Verfügung und können während den Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie bei der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden.