Wahlen: Gemeinderat ruft zu brieflicher Stimmabgabe auf
Die geltenden Corona-Massnahmen erschweren die Stimmabgabe im Stimmlokal sowie das Auszählen der Stimmen am Wahl- und Abstimmungswochenende vom 28. und 29. November. Um die Gesundheit der Stimmberechtigten und des Personals in den Stimmlokalen zu schützen, ruft der Gemeinderat deshalb erneut dazu auf, von der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Die Auszählung beginnt aufgrund der Corona-Massnahmen bereits am Freitag vor dem Wahl- und Abstimmungstermin.
Im Hinblick auf die Gemeindewahlen vom 29. November 2020 ruft der Gemeinderat die Stimmberechtigten unter dem Motto «Bleiben Sie gesund – brieflich wählen und abstimmen!» erneut dazu auf, wenn möglich nicht persönlich in die Stimmlokale zu gehen. Grund für den Appell zur brieflichen Stimmabgabe sind die weiterhin geltenden Abstands- und Hygienevorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese erschweren sowohl das Auszählen der Stimmen als auch die Stimmabgabe in den Urnenlokalen. Letztere bleiben zwar geöffnet, es ist allerdings mit Wartezeiten und weiteren Sicherheitsvorkehrungen zu rechnen; zudem gilt Maskenpflicht.
Mit seinem Aufruf will der Gemeinderat vermeiden, dass sich zu grosse Menschenansammlungen vor oder in den Urnenlokalen bilden. Je mehr Stimmberechtigte brieflich abstimmen, desto geringer ist gemäss der Stadtregierung das Risiko, im Urnenlokal mit dem Corona-Virus angesteckt zu werden.
Auszählungsbeginn schon am Freitag
Wie bereits beim letzten Urnengang finden die Auszähl-Abläufe auch im Hinblick auf das anstehende Wahl- und Abstimmungswochenende wieder unter ausserordentlichen Bedingungen statt. Konkret müssen die Abläufe grossräumiger organisiert und im Vergleich zu früheren Wahlen mit weniger Personal abgewickelt werden, um die Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können. Auch weitere Schutzmassnahmen werden getroffen; sodann gilt für die Auszählung eine umfassende Maskenpflicht. Damit die Resultate schnellstmöglich vorliegen, wird mit dem Auspacken der brieflichen Stimmabgaben bereits am Freitag statt am Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag begonnen. Da ein Teil der Auszählarbeiten somit auf einen Werktag fällt, verzichtet der Gemeinderat darauf, für diesen Arbeitsschritt den nichtständigen Stimmausschuss aufzubieten. Dieser wird lediglich für die Auszählung sowie für den Urnendienst am Wahl- und Abstimmungswochenende bestellt.
Abstimmen per Post oder Abstimmungsbriefkasten
Bereits beim letzten Urnengang vom 27. September 2020 hatte der Gemeinderat einen entsprechenden Aufruf erlassen. Bei einer vergleichsweise hohen Stimmbeteiligung gingen damals rund 93,3 Prozent der abgegebenen Stimmen brieflich ein. Dieser Anteil liegt damit deutlich höher als bei vergangenen Urnengängen, wo sich der Wert jeweils um rund 85 Prozent bewegte.
Alle wichtigen Informationen zur brieflichen Stimmabgabe sind auf der Webseite der Stadt Bern abrufbar und werden mit den Abstimmungsunterlagen verschickt. Der Versand der Unterlagen erfolgt in diesen Tagen. Das Stimmkuvert kann entweder rechtzeitig frankiert der Post übergeben oder portofrei in einen der drei speziell bezeichneten Briefkästen der Stadt Bern eingeworfen werden. Letztere befinden sich an den folgenden Standorten:
- Untere Altstadt: Erlacherhof, Junkerngasse 47
- Obere Altstadt: Fundbüro Bern, Theatergässchen 2
- Bümpliz: Bienzgut, Bernstrasse 77
Die städtischen Briefkästen werden am Samstag vor dem Urnengang letztmals geleert. Postsendungen müssen bis spätestens am Dienstag (B-Post) bzw. am Donnerstag (A-Post) vor dem Wahlsonntag verschickt werden.
Dokumente
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Flyer im Hochformat (PDF, 691.4 KB) |
Flyer im Querformat (JPG, 581.7 KB) |