Vorplatz Reitschule: Erste Erkenntnisse zum Lärmschutz
Der Gemeinderat hat von ersten Abklärungen betreffend Lärmschutzmassnahmen im Bereich des Vorplatzes der Reitschule und des Eisenbahnviadukts Kenntnis genommen. Vorgesehen ist, die Lärmemissionen auf diesem Areal einzudämmen. Die Abklärungen dienen der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie bis Ende 2020. Gestützt darauf will der Gemeinderat einen Kreditantrag zur Realisierung der geeigneten Lärmschutzmassnahmen beschliessen.
Im Dezember 2019 hat der Gemeinderat beschlossen, bauliche, organisatorische, (sicherheits-) technische, betriebliche und andere Massnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich des Vorplatzes der Reitschule und des Eisenbahnviadukts zu prüfen. Dazu hat er einen Projektierungskredit von 75'000 Franken genehmigt. Nun hat der Gemeinderat von den ersten Abklärungen Kenntnis genommen.
Drei Grundvarianten
Demnach sind grundsätzlich drei Massnahmenarten denkbar: Erstens bauliche Vorkehrungen im Sinne von Lärmbarrieren wie Lärmschutzwände, Container oder andere Bauten, die den Schall innerhalb, ausserhalb oder entlang des Perimeters Schützenmatte dämpfen. Zweitens sind Massnahmen im Sinne von Überdeckungen oder Einhausungen denkbar. Und drittens kann die Realisierung lärmabsorbierender Verkleidungen, namentlich im Bereich des Eisenbahnviadukts, zur Verringerung von Schallemissionen führen.
Massnahmenkombination als aussichtsreichste Perspektive
Erste Abklärungen zeigen, dass bauliche Massnahmen erst ab einer Höhe von circa drei, mancherorts gar fünf Metern eine wahrnehmbare Wirkung erzielen. Je näher bei der Lärmquelle die jeweilige Massnahme platziert werden kann, umso besser ist deren Schalldämpfung. Die ersten Abklärungen zeigen aber auch, dass je nach technischer Ausgestaltung der Lärmschutzmassnahme Reflexionen und somit Pegelzunahmen nicht auszuschliessen sind. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass letztlich nur eine Kombination verschiedener Massnahmen (zum Beispiel eine teilweise Schliessung des Viadukts mit ergänzenden baulichen und lärmabsorbierenden Massnahmen) eine erfolgversprechende Lösung darstellen könnte.
Machbarkeitsstudie bis Ende 2020 geplant
In einem nächsten Arbeitsschritt wird auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse voraussichtlich bis Ende 3. Quartal 2020 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Vorgesehen ist, dass der Gemeinderat anfangs 2021 einen Variantenentscheid mit einem Baukreditantrag zur Realisierung der geeigneten Lärmschutzmassnahmen fällen kann.