Vorlage zu Referendum gegen Grundstückskauf verabschiedet
Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrats die Abstimmungsvorlage zum fakultativen Referendum gegen den Kauf eines Grundstücks für eine neue Spiel- und Begegnungsfläche in Bern-Bethlehem verabschiedet. Weil das Grundstück zwischenzeitlich arrondiert und eine Dienstbarkeit errichtet wurde, sinkt der Kaufpreis von 3,7 auf 3,52 Millionen Franken. Neu entrichtet die Verkäuferschaft für die Nutzung der Parkplätze zudem eine jährliche Miete von 28'000 Franken.
Der Stadtrat hat am 24. November 2022 mit 45 Ja- gegen 22 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Investitionskredit von 3,7 Millionen Franken für den Erwerb eines Grundstücks in Bern-Bethlehem gesprochen. Der heutige Parkplatz soll zu einer Spiel- und Begegnungsfläche umgenutzt werden. Gegen diesen Kreditbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee reichte fristgerecht 1866 gültige Unterschriften bei der Stadtkanzlei ein. Nun hat der Gemeinderat zuhanden des Stadtrats die Abstimmungsbotschaft für das Referendum verabschiedet, in welcher auch die Änderungen nach dem Stadtratsentscheid vom November 2022 (Arrondierung, Dienstbarkeit, Parkplatzmiete) erläutert werden.
Kaufpreis 180'000 Franken tiefer
Nach dem Stadtratsentscheid haben die Stadt und die Verkäuferschaft entschieden, das Grundstück gestützt auf die bestehende Überbauungsordnung zu arrondieren, um das Bauprojekt auf dem angrenzenden Grundstück sicherzustellen. Dadurch sinkt die Grundstücksfläche von ursprünglich 2337 um 110 auf neu 2227 Quadratmeter. Weiter wurde zur Sicherstellung der bestehenden Konzession für die Grundwasserentnahme eine Dienstbarkeit zugunsten des benachbarten Grundstücks errichtet. Aufgrund der geringeren Grundstücksfläche und der Belastung durch die Dienstbarkeit reduziert sich der Kaufpreis für die Stadt um 180'000 auf 3,52 Millionen Franken.
Jährliche Parkplatzmiete von 28'000 Franken
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Verkäuferschaft nach dem Verkauf bis zur Realisierung der Spiel- und Begegnungsfläche das Grundstück unentgeltlich als Parkplatz nutzen kann. Nach erneuten Gesprächen ist die Verkäuferschaft bereit, für die weitergehende Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung zu entrichten. Diese wurde auf jährlich 28’000 Franken festgelegt. Dafür wird ein unbefristeter Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten abgeschlossen.
Dokumente
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Stadtratsvortrag Grundstückkauf Looslistrasse Untermattweg (PDF, 15.7 KB) |