Öffentliche Vernehmlassung
Vierjahres-Planung zur Kulturförderung
Für die nächste Subventionsperiode 2016-2019 hat der Gemeinderat ein Planungspapier verabschiedet, das er bis Ende August in die öffentliche Vernehmlassung gibt. Die Planung zeigt auf, welche Kulturinstitutionen mit welchen Mitteln gefördert und welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen. Sie wurde möglich und nötig, nachdem das neue Kantonale Kulturförderungsgesetz eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton, Stadt und Regionsgemeinden vorgenommen hat und der Stadt einen grossen Bereich in eigener Kompetenz überlässt, der nun gestaltet werden soll.
Das neue Kantonale Kulturförderungsgesetz (KKFG) regelt, welche Institutionen neu ausschliesslich vom Kanton, welche gemeinsam von Stadt, Kanton und Regionsgemeinden und welche ausschliesslich von der Stadt subventioniert werden. Das KKFG bringt aber nicht nur eine neue Aufgabenregelung im Bereich der Kulturförderung, sondern auch eine spürbare finanzielle Entlastung der Stadt bei der von ihr erbrachten Zentrumsleistung im kulturellen Bereich. Insgesamt beträgt die finanzielle Entlastung der Stadt rund sechs Millionen Franken. Davon sollen wieder knapp 1,4 Millionen Franken in die Kultur zurückfliessen. Der Gemeinderat hat die entsprechende Planung der Präsidialdirektion verabschiedet und in Vernehmlassung geschickt.
Zeitgenössische Kultur soll gefördert werden
Die Vierjahresplanung der Präsidialdirektion setzt einen Schwerpunkt in der Förderung der zeitgenössischen Kultur und will hier mit strukturellen Massnahmen und finanziellen Zusatzleistungen bessere Auftrittsbedingungen für die lokale, nationale und internationale Freie Szene schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt ist es, Formen der Zusammenarbeit zwischen den Kulturinstitutionen auf dem Platz Bern zu schaffen, die die Gemeinsamkeiten stärken, obwohl die Institutionen ganz unterschiedlich finanziert werden. Schliesslich sollen im dritten Schwerpunkt Projekte initiiert und gefördert werden, die eine grössere Teilhabe der ganzen Gesellschaft an von der öffentlichen Hand mitfinanzierter Kultur zum Ziel haben.
Mehr Mittel für Konzert Theater Bern
Für die gemeinsam mit Kanton und Regionsgemeinden finanzierten Institutionen im Bereich der Präsidialdirektion soll die Stadt ab 2016 20,83 Millionen Franken pro Jahr ausgeben; der grösste Teil davon geht an Konzert Theater Bern. Dieser Betrag umfasst eine Erhöhung von insgesamt rund 500‘000 Franken, verteilt auf die acht Institutionen.
Für die neu elf ausschliesslich von der Stadt subventionierten Institutionen sollen künftig 6,27 Millionen Franken ausgegeben werden, darin enthalten 316‘000 Franken Subventionserhöhungen brutto.
Schliesslich sollen die Kredite für die direkte Förderung (Projektbeiträge, Kulturaustausch, Investitionsbeiträge u.a.) deutlich erhöht werden, nämlich um rund 670‘000 Franken. Damit wird nicht zuletzt einer langjährigen Forderung aus dem Stadtrat nachgekommen, den Anteil der direkten Förderung am Gesamtvolumen zu steigern.
Insgesamt machen die vorgesehenen Erhöhungen 4,7 Prozent aus; die Beiträge der Mehrjahresverträge bleiben über die gesamte Laufzeit konstant.
Volksabstimmung Mitte nächsten Jahres
Die Vernehmlassung über die Vierjahresplanung dauert bis Ende August 2014. Bereits im Dezember 2014 sollen die neuen Leistungsverträge dem Gemeinderat vorliegen. Die entsprechenden Kreditbeschlüsse des Stadtrats sind für März 2015 geplant, die Volksabstimmung am 14. Juni 2015.
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Vernehmlassungsvorlage (PDF, 288.6 KB) | 27.06.2014 | 288.6 KB |
Begleitbrief Vernehmlassung (PDF, 761.7 KB) | 27.06.2014 | 761.7 KB |
Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (PDF, 14.3 KB) | 27.06.2014 | 14.3 KB |