Viererfeld / Mittelfeld: Vereinbarung mit Genossenschaft getroffen
Im Bereich Viererfeld/Mittelfeld sollen rund 1100 Wohnungen entstehen. Für die erste Bauetappe hat die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik mit der Hauptstadtgenossenschaft eine Vereinbarung zur Entwicklungs-Zusammenarbeit getroffen. Eine analoge Vereinbarung mit marktorientierten Berner Investorinnen und Investoren wird ebenfalls geprüft. Damit sollen die Kräfte gebündelt werden. Dies mit dem Ziel, möglichst rasch mit der ersten Bauetappe beginnen zu können.
Auf dem Viererfeld / Mittelfeld soll Wohn- und Lebensraum für rund 3000 Einwohnerinnen und Einwohner in rund 1100 Wohnungen entstehen. Der Gemeinderat möchte sowohl gemeinnützige Wohnbauträgerschaften als auch private Investorinnen und Investoren möglichst früh in die Arealentwicklung miteinbeziehen. Er hat daher der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik den Auftrag erteilt, hinsichtlich der Realisierung der ersten Bauetappe auf dem Viererfeld mit rund 300 Wohnungen Gespräche mit Berner Investorinnen und Investoren sowie mit der Hauptstadtgenossenschaft zu führen. Letztere wurde 2018 gegründet und besteht aus rund 30 Wohnbaugenossenschaften.
Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Arealentwicklung
Im Sommer 2019 hat Immobilien Stadt Bern mit der Hauptstadtgenossenschaft eine Vereinbarung über eine Entwicklungs-Zusammenarbeit im Zuge der ersten Etappe geschlossen. Die Parteien haben vereinbart, im Rahmen von Workshops auf strategischer Ebene die Abgabe von Land im Baurecht näher zu prüfen. Ziel ist es, gemeinsam eine Reservationsvereinbarung zu erarbeiten, welche als Grundlage für spätere Baurechtsverträge dienen könnte. Die ersten Baurechtsverträge können frühestens nach der geplanten Volksabstimmung zur Baurechtsabgabe abgeschlossen werden.
Die gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften sollen mit der Vereinbarung möglichst früh in die Quartierentwicklung einbezogen werden und ihr grosses Know-how einbringen können. Die Stadt verspricht sich eine Bündelung der Kräfte bei der Erarbeitung von Grundlagen, zum Beispiel hinsichtlich der Infrastruktur, die auch auf die nachfolgenden Bauetappen übertragen werden können. Zudem soll damit eine erste Bauetappe rasch realisiert werden können.
Kontaktaufnahme mit institutionellen Berner Investorinnen und Investoren
50 Prozent der ersten Etappe sollen durch private Investorinnen und Investoren überbaut werden. Die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik hat deshalb erste Gespräche mit Berner Investorinnen und Investoren geführt, die bereit sind, sich analog der Hauptstadtgenossenschaft zeitlich und finanziell für die Entwicklung des Viererfelds / Mittelfelds zu engagieren. Ziel ist es auch hier, die Kräfte zu bündeln und Know-how abzuholen, um den Planungsprozess zügig weiterzuführen.
Offene Vergabe der weiteren Baufelder
In der ersten Etappe wird erst rund ein Viertel des Bauvolumens erstellt. Die Vergabe der weiteren zu überbauenden Landteile erfolgt in einem Ausschreibungsverfahren nach einem noch zu erarbeitenden Bauträger-Vergabekonzept. Dabei gilt, dass auf dem Viererfeld 50 Prozent und auf dem Mittelfeld mindestens 50 Prozent gemeinnützige Bauträgerschaften zum Zuge kommen. Die Abgabe im Baurecht erfolgt sowohl für die erste als auch für die weiteren Etappen erst, nachdem die Volksabstimmung stattgefunden hat. Dies ist frühestens im Herbst 2020 der Fall.