Viererfeld/Mittelfeld: Mitwirkung zur Detailerschliessung
Der Gemeinderat hat den Detailerschliessungsplan Viererfeld/Mittelfeld zur öffentlichen Mitwirkung beschlossen. Diese dauert vom 27. Januar bis 7. März 2022. Der Detailerschiessungsplan sichert die Erschliessung des Quartiers und ist eine Voraussetzung, damit im Viererfeld/Mittelfeld dereinst ein neues zukunftsweisendes Stadtquartier gebaut werden kann.
Die Quartierentwicklung Viererfeld/Mittelfeld ist ein zentraler Baustein der städtischen Wohnpolitik: Hier soll ein zukunftsweisendes, urbanes und ökologisch vorbildliches Wohnquartier mit einem Stadtteilpark und insgesamt rund 1140 Wohnungen entstehen – ein grosser Teil davon im gemeinnützigen Wohnungsbau. 2016 hat die Stadtberner Stimmbevölkerung die Zonenpläne Viererfeld und Mittelfeld und damit diese Entwicklung gutgeheissen. Eine der Voraussetzungen für den Bau des neuen Quartiers ist ein rechtsgültiger Detailerschliessungsplan. Dieser sichert die Erschliessung und definiert insbesondere den öffentlichen Strassenraum. Der Gemeinderat hat den Detailerschliessungsplan Viererfeld/Mittelfeld nun zur öffentlichen Mitwirkung beschlossen. Diese dauert vom 27. Januar bis zum 7. März 2022.
Öffentlichen Strassenraum und Erschliessung festlegen
Grundlagen für den vorliegenden Detailerschliessungsplan sind das städtebauliche Konzept aus dem Wettbewerb und der daraus entwickelte Masterplan Viererfeld/Mittelfeld. Der Detailerschliessungsplan grenzt die Baubereiche für die Wohnbauten vom öffentlichen Strassenraum respektive von den Erschliessungsanlagen ab. Er legt fest, wo Wege und Strassen, Fuss- und Veloverbindungen, öffentliche Plätze, Wohngassen, Vorzonen und Einfahrten zu Tiefgaragen angelegt werden müssen. Ebenfalls gibt er den räumlichen Rahmen für die benötigten öffentlichen Infrastrukturanlagen im Untergrund (Energie, Wasser, Abwasser und Medien) vor. Für den Stadtteilpark regelt er hingegen nur die zwingend notwendigen Schnittstellen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Strassenraum. Die eigentliche Parkplanung erfolgt in einem separaten Projekt.
Sorgfältiger Umgang mit dem Baumbestand
Die neuen Erschliessungsanlagen bedingen an einigen Stellen eine ober- und teilweise auch unterirdische Querung der sich im Perimeter befindenden, geschützten Baumalleen. Trotz grösstmöglicher Rücksicht auf den geschützten Baumbestand werden einzelne Baumfällungen unvermeidbar sein. Diese Bäume werden jedoch an gleicher Stelle oder innerhalb des Perimeters ersetzt. Insgesamt wird der Baumbestand dank neuer Baumreihen und Neupflanzungen auf den öffentlichen Plätzen gegenüber heute deutlich erhöht.
Keine Volksabstimmung
Der Erlass des Detailerschliessungsplanes liegt in der Kompetenz des Gemeinderats. Eine Volksabstimmung ist nicht nötig. Mit der Inkraftsetzung ist voraussichtlich 2023 zu rechnen. Für die Realisierung des öffentlichen Raumes und der Erschliessungsflächen sind später Baubewilligungsverfahren erforderlich.
Weitere Meilensteine in der Entwicklung Viererfeld/Mittelfeld
Neben dem Detailerschliessungsplan erarbeitet die Stadt Bern derzeit einen sogenannten Koordinationsplan. Dieser legt insbesondere die Gestaltungsvorschriften des zu bebauenden Gebietes fest und wird für die Baurechtsnehmenden verbindlich sein. Im Mai 2022 entscheiden die Stimmberechtigten zudem über die Abgabe des städtischen Lands im Baurecht und über die Kredite für Infrastrukturen und Entwicklungsmassnahmen.
Öffentliche Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung zum Detailerschliessungsplan Viererfeld/Mittelfeld dauert vom 27. Januar bis zum 7. März 2022. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Kontakt: Stadtplanungsamt, 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch