Viererfeld/Mittelfeld: Abstimmung vom 15. Mai wird abgesagt
Aufgrund einer hängigen Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmungsvorlage «Viererfeld/Mittelfeld: Abgabe von Land im Baurecht und Verpflichtungskredite» im Umfang von 124,6 Millionen Franken hat der Gemeinderat beschlossen, die für den 15. Mai 2022 geplante Abstimmung abzusagen.
Am 2. Februar 2022 hat der Stadtrat die Vorlage «Viererfeld/Mittelfeld: Abgabe von Land im Baurecht und Verpflichtungskredite» zuhanden der Stimmberechtigten der Stadt Bern verabschiedet. Gegen diesen Stadtratsbeschluss bzw. gegen die Abstimmungsvorlage wurde eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Um zu verhindern, dass die freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten durch die hängige Beschwerde erschwert wird, hat der Gemeinderat beschlossen, die für den 15. Mai vorgesehene Abstimmung abzusagen.
Für den Gemeinderat steht im Vordergrund, dass es trotz Stimmrechtsbeschwerde in dieser für die Stadt wichtigen Quartierentwicklung zu einer möglichst geringen Verzögerung kommt. Er hofft auf einen baldigen Beschwerdeentscheid der zuständigen Regierungsstatthalterin. Gleichzeitig hat die zuständige Direktion Vorarbeiten für eine allfällige Überarbeitung der Abstimmungsvorlage in Auftrag gegeben. Ziel des Gemeinderates ist es, dass die Stimmberechtigten möglichst rasch über die Kredite und die Baurechtsabgaben befinden können.