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11. Mai 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Vernehmlassung zur Vierjahresplanung der Kulturförderung

Die Präsidialdirektion will die Mittel für Kulturförderung in den Jahren 2020 bis 2023 um sieben Prozent oder 2,276 Millionen Franken erhöhen. Damit sollen vor allem die städtischen Kulturinstitutionen und die direkte Förderung über Projektbeiträge gestärkt werden. Einen klaren Schwerpunkt setzt die Vierjahresplanung bei der kulturellen Teilhabe und rückt die Kulturförderung noch stärker an die politische Vision des Gemeinderats, Bern zur Stadt der Beteiligung zu entwickeln. Die Vernehmlassung zur Vierjahresplanung dauert bis zum 2. Juli 2018.

Die Stadt Bern subventioniert aktuell 21 Kulturinstitutionen mit einem vierjährigen Leistungsvertrag, acht davon gemeinsam mit Kanton, Regionalkonferenz und Burgergemeinde Bern. Daneben fördert die Stadt verschiedenste Projekte im kulturellen Bereich und vermittelt und verbilligt Ateliers und Übungsräume. Die Vierjahresverträge umfassen den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023. Einzig der Vertrag mit Konzert Theater Bern läuft bereits ab dem 1. Juli 2019 und endet am 30. Juni 2023. Parallel zur Laufzeit der Mehrjahresverträge legt die Präsidialdirektion eine Planung über die gesamte Kulturförderung vor und stellt folgende Fragen ins Zentrum: Welche neuen Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Wie werden die politischen Themen der gemeinderätlichen Legislaturziele und der gesamtstädtischen Kulturstrategie bei der Kulturförderung abgebildet? Welche Förderung soll unverändert weitergeführt werden und wo sollen Entwicklungen möglich sein? 

Frage nach gesellschaftlichem Nutzen

Rund zwei Drittel des gesamten Budgets der städtischen Kulturförderung fliessen in gemeinsam mit Kanton, Regionalkonferenz und Burgergemeinde finanzierte Institutionen. Hier ist das geplante Wachstum am geringsten. Das prozentual grösste Wachstum ist bei der direkten Förderung vorgesehen; und auch bei den städtischen Kulturinstitutionen sollen gezielt mehr Mittel eingesetzt werden. Neben der Planung der Budgets für die einzelnen Institutionen und für die Kredite der direkten Förderung nennt die Vierjahresplanung ein Querschnittsthema: Der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Kulturförderung, kurz: ihrem gesellschaftlichen Nutzen, soll vermehrt Beachtung geschenkt werden. 

Die Vernehmlassung zur Vierjahresplanung dauert bis zum 2. Juli 2018. Sie wird danach überarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt werden. Gleichzeitig wird der Gemeinderat über die Vierjahresverträge für die Kulturinstitutionen entscheiden und dem Stadtrat die nötigen Kreditanträge stellen. Für jene Verträge, über die aufgrund der Kredithöhe die Stimmberechtigten entscheiden, wird die Abstimmung voraussichtlich am 19. Mai 2019 stattfinden.

Präsidialdirektion

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