Vernehmlassung Steuervorlage 17: Gemeinderat fordert Korrekturen
Der Bund führt eine Vernehmlassung zur Steuervorlage (SV17), dem Nachfolgeprojekt der durch das eidgenössische Stimmvolk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III (USR III), durch. In seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Schweizerischen Städteverbands fordert der Gemeinderat in erster Linie, dass die Mindereinnahmen der Gemeinden mit einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung kompensiert werden. Weiter soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer im Zuge der Reform nicht von heute 17 auf 20,5 Prozent, sondern auf 21,2 Prozent erhöht werden, damit die Kantone grösseren Handlungsspielraum beim Ausgleich von Einnahmeausfällen auf kommunaler Ebene haben. Nicht einverstanden ist der Gemeinderat mit der obligatorischen Patentbox: Er ist der Ansicht, dass es den Kantonen im Rahmen ihrer steuerlichen Autonomie überlassen werden soll, ob sie dieses Instrument einführen wollen oder nicht. Zudem ist der Gemeinderat der Meinung, dass die vorgesehene Entlastungsobergrenze von 70 Prozent zu hoch angesetzt ist. Die Gesamtentlastung durch Sonderregeln soll auf maximal 50 Prozent begrenzt werden.