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6. Juli 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Vernehmlassung: Änderung der Zuständigkeiten in der Nutzungsplanung

Um die Planerlassverfahren in der Stadt Bern zu beschleunigen, soll neu der Stadtrat über Änderungen der Nutzungsplanung (Bauordnung, Zonenpläne, Überbauungsordnungen) entscheiden und nicht mehr obligatorisch die Stimmberechtigten. Das fakultative Referendum bleibt vorbehalten. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Teilrevision der Gemeindeordnung und der Bauordnung zur öffentlichen Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert vom 6. Juli bis 6. Oktober 2023.

Die Stadtentwicklung hat in den vergangenen Jahren stark an Dynamik gewonnen. In der Stadt Bern müssen jedoch praktisch sämtliche Änderungen der Nutzungsplanung obligatorisch der Stimmbevölkerung zum Entscheid vorgelegt werden – auch rein technische oder unbestrittene Anpassungen. Das führt zu zeit- und kostenintensiven Planerlassverfahren, mindert die Standortattraktivität und behindert die Siedlungsentwicklung nach innen sowie die Umsetzung der Wohnstrategie. Um der Dynamik in der Stadtentwicklung besser gerecht zu werden, soll neu der Stadtrat über Änderungen in der Nutzungsplanung (Bauordnung, Zonenpläne, Überbauungsordnungen) entscheiden können. Ausserdem müssten Anpassungen, die aufgrund des übergeordneten Rechts nötig sind, nicht mehr zwingend den Stimmberechtigten unterbreitet werden.

Vergleich mit anderen Städten: Bern ist eine Ausnahme

Heute ist Bern die einzige grössere Schweizer Stadt, in der die Stimmberechtigen obligatorisch über Änderungen der baurechtlichen Grundordnung abstimmen. Bei allen vergleichbaren Städten liegt diese Zuständigkeit bei den Parlamenten; teils abschliessend und teils unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums. Eine entsprechende Anpassung der Zuständigkeiten in der Nutzungsplanung soll nun auch in der Stadt Bern umgesetzt werden. Nebst einer planerischen Beschleunigung können damit auch Kosten reduziert werden – sowohl für Grundeigentümer*innen wie auch für die Stadt.

Ein Blick auf die Volksabstimmungen der letzten rund 20 Jahre über Änderungen der Nutzungsplanung zeigt, dass diese mit Ausnahme der ersten Viererfeld-Abstimmung von 2004 immer gleich ausfielen wie die Abstimmungen im Stadtrat. Seither haben die Stimmberechtigten sämtliche 44 Änderungen der Nutzungsplanung angenommen und sind damit durchwegs den Entscheiden des Stadtrats gefolgt.

Fakultatives Referendum oder Übertragung vom Stadtrat an das Stimmvolk

Künftig können Änderungen der Nutzungsplanung immer noch zu den Stimmberechtigten gelangen: Einerseits gilt das fakultative Referendum: 1500 Stimmberechtigte können verlangen, dass über eine vom Stadtrat beschlossene Vorlage eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Andererseits kann auch der Stadtrat Planungsgeschäfte, die in seine Zuständigkeit fallen, mit 50 Prozent der Stimmen vors Volk bringen. Dies soll es dem Parlament ermöglichen, Vorlagen, die von grossem Interesse oder politisch sehr umstritten sind, auch künftig in die Volksabstimmung zu schicken. Es ist auch denkbar, dass in solchen Fällen der Gemeinderat dem Stadtrat beantragt, eine Vorlage der Volksabstimmung zu unterstellen.

Information der Öffentlichkeit weiterhin sichergestellt

Mit der Neuregelung der Zuständigkeiten werden der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zu Planungsgeschäften auch weiterhin geeignete Dokumente bereitgestellt, die einen umfassenden Überblick über die jeweilige Vorlage geben. In der Regel berichten bei dieser Gelegenheit auch die Medien. Zudem werden für die Beratung im Stadtrat nach wie vor die dafür nötigen Unterlagen erarbeitet, die ebenfalls öffentlich zugänglich sind. So können sich alle Interessierten weiterhin ein Bild von Nutzungsplanungen machen und sich einbringen.

Volksabstimmung voraussichtlich im Herbst 2024

Der Gemeinderat hat die Teilrevision der Gemeindeordnung (Art. 36 und Art. 37) sowie der Bauordnung (Art. 87, Art. 88 und Art. 89) zu dieser Anpassung der Zuständigkeiten in der Nutzungsplanung nun zur öffentlichen Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert vom 6. Juli 2023 bis 6. Oktober 2023. Auf die Vernehmlassung folgen die kantonale Vorprüfung und die Beratung im Stadtrat; diese ist für Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im Herbst 2024 stattfinden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter https://www.bern.ch/vernehmlassungen-gemeinderat verfügbar.

Gemeinderat der Stadt Bern

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