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23. Oktober 2024 | Gemeinderat, Direktionen

Verkehrsmassnahmen ZBB: Auflage der Projektänderungen

Das Bewilligungsverfahren für die städtischen Bau- und Verkehrsmassnahmen im Projekt Zukunft Bahnhof Bern (ZBB) ist einen Schritt weiter: Nachdem der Stadtrat die Ergebnisse der Einspracheverhandlungen letzte Woche zur Kenntnis genommen und die Überbauungsordnung beschlossen hat, findet nun vom 23. Oktober bis 22. November 2024 die zweite öffentliche Auflage zu den geringfügigen Projektänderungen statt.

Der Berner Stadtrat hat am 17. Oktober 2024 die Überbauungsordnung im Projekt «Städtische Bau- und Verkehrsmassnahmen Zukunft Bahnhof Bern (ZBB)» und die Ergebnisse der Einspracheverhandlungen beschlossen. Aufgrund von Rückmeldungen zur öffentlichen Auflage vom Mai 2023 und der Einspracheverhandlungen wurden in der Überbauungsordnung geringfügige Änderungen vorgenommen: An der Laupen- und Bogenschützenstrasse sollen punktuelle Verbesserungen für den Anlieferverkehr realisiert und die Trottoirs verbreitert werden. Zudem sind zusätzliche Markierungen, Verkehrsinseln und angepasste Randabschlüsse eingeplant, welche das Velofahren rund um den Bahnhof Bern sicherer machen. Die Einsprachen gegen die Verkehrspublikation führten zu kleineren Anpassungen beim Verkehrsregime: Die Seiler und Maulbeerstrasse sollen von Anstösser*innen auch künftig via Laupenstrasse befahrbar bleiben.

Genehmigung erfolgt durch den Kanton

Sämtliche seit der Auflage vorgenommenen Projektänderungen werden nun vom 23. Oktober bis 22. November 2024 öffentlich aufgelegt. Wenn nötig, erfolgen weitere Einspracheverhandlungen. Anschliessend wird die Überbauungsordnung an das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung übermittelt. Auch die nachträglichen Anpassungen am Verkehrsregime werden erneut publiziert.

Das angestrebte Ziel, die Personenpassage Hirschengraben gleichzeitig mit der Eröffnung des neuen Bahnhofzugangs Bubenberg (Ende 2029) in Betrieb zu nehmen, ist nach wie vor möglich und wird weiterhin angestrebt – hier besteht jedoch eine direkte Abhängigkeit zum weiteren Bewilligungsverfahren.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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