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17. November 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Verbesserungen bei häuslicher Gewalt und Exmissionen

Der Gemeinderat begrüsst den überarbeiteten Gesetzesentwurf des Regierungsrats betreffend die Kompetenzen von Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstattalter. Die Änderungen bei häuslicher Gewalt und dem Vollzug von gerichtlich bewilligten Räumungen von Liegenschaften (Exmissionen) erachtet der Gemeinderat als zentrale Verbesserungen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Entwurf zum überarbeiteten Gesetz über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter im Sommer 2016 in die Vernehmlassung geschickt. Der Gemeinderat begrüsst die vom Kanton angestrebten Anpassungen insbesondere in den beiden für die Verwaltung wesentlichen Bereichen häusliche Gewalt und Vollzug von gerichtlich bewilligten Räumungen von Liegenschaften, sogenannten Exmissionen.

Vorladung bei mutmasslicher häuslicher Gewalt

Der Gemeinderat erachtet die geplante Änderung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt als geeignete Vorstufe zu den bestehenden Möglichkeiten und Massnahmen. Die mutmasslich gewaltausübenden Personen sollen künftig nicht mehr nur fakultativ zu einer sogenannten «Täteransprache» erscheinen, sondern können neu vorgeladen und nötigenfalls auch polizeilich vorgeführt werden.

Exmissionen kantonal einheitlich regeln

Für den Vollzug von gerichtlich bewilligten Räumungen von Liegenschaften (Exmissionen) sind bis anhin die kommunalen Behörden zuständig. Aufgrund fehlender kantonaler Regelung führt dies zu grossen regionalen Unterschieden in der Organisation und Durchführung. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der Kompetenzverschiebung von den kommunalen Behörden zu den Regierungsstatthalterämtern eine sinnvolle Vereinheitlichung im Kanton zu erreichen. Sie soll der Rechtssicherheit sowie der Sicherheit der zuständigen Personen dienen und zu einer Entlastung der Gemeinden führen.

Informationsdienst Stadt Bern

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