Vision hindernisfreie Stadt
Verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen
Der Gemeinderat hat ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Zugänglichkeit der städtischen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Dieses umfasst Massnahmen zur Sensibilisierung und zur Verbesserung der Information sowie zahlreiche kleinere bauliche Anpassungen.
Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Personen oder Eltern mit Kinderwagen stossen in vielen städtischen Ämtern auf kleinere und grössere Hindernisse. Dabei handelt es sich um bauliche Hindernisse oder um Gegebenheiten, die die Orientierung in Gebäuden oder die Kommunikation am Schalter erschweren. Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht vor, dass solche Barrieren mittel- und langfristig abgebaut werden.
Sensibilisierung, Information und Zugänglichkeit zu Gebäuden
Gestützt auf einen Massnahmenplan beauftragt der Gemeinderat die Direktionen, in ihren Zuständigkeitsbereichen Verbesserungen vorzunehmen. Die Massnahmen betreffen einerseits die Sensibilisierung und Information, andererseits die physische Zugänglichkeit der Verwaltungsgebäude, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden. Die Massnahmen sollen bezüglich Kosten-Nutzen-Verhältnis verhältnismässig sein und Sicherheitsvorgaben sowie Anliegen der Denkmalpflege Rechnung tragen. Die Gesamtkosten werden gemäss Massnahmenplan auf rund 500‘000 Franken geschätzt. Folgende Einzelmassnahmen sollen etappiert und unter Einbezug der erfor-derlichen Fachstellen umgesetzt werden:
Die Direktionen sollen künftig sicherstellen, dass auf den Websites ihrer Dienst-stellen detaillierte Informationen über die Zugänglichkeit des Dienstleistungsangebots vorhanden sind. Ebenfalls sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt regelmässig auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und entsprechend geschult werden.
Für fünf stadteigene Liegenschaften mit hoher Kundenfrequenz werden in den nächsten drei Jahren schrittweise bauliche Massnahmen umgesetzt. Vorgesehen sind Verbesserungen der Beschriftungen, Anpassungen von Mobiliar und Schalteranlagen, Optimierungen der Aussenzugänglichkeit (Türöffner), der Sicherheit und Orientierung in Gebäuden (Treppenmarkierungen, Handläufe, Beleuchtung, Liftbedienung), der Einbau von Höranlagen sowie punktuelle Verbesserungen der sanitären Anlagen.
Bei städtischen Dienststellen, die sich in zugemieteten Liegenschaften befinden, sind bauliche Optimierungen nur bedingt respektive nur in Absprache mit der Eigentümerschaft möglich. Auch in diesem Fällen können aber Massnahmen zur Verbesserung der Information und Sensibilisierung umgesetzt werden. Wo die Zugänglichkeit nicht gewährleistet werden kann, sollen die Dienststellen aktiv Ersatzlösungen anbieten.
Ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung
Mit diesem Massnahmenpaket leistet die Stadt Bern einen Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen, das städtische Dienstleistungsangebot selbständig zu nutzen. Sie verbessert die soziale Teilhabe und stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer hindernisfreien Stadt dar.