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28. Februar 2025 | Gemeinderat, Direktionen

Veloverkehr: Rechtsabbiegen bei Rot an weiteren Kreuzungen

In der Stadt Bern hat sich Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende seit der Einführung 2021 bewährt. Aufgrund der positiven Rückmeldungen werden ab kommender Woche 35 weitere Abbiegebeziehungen entsprechend signalisiert.

Das schwarze Schild mit gelbem Velo und Pfeil erlaubt es Velofahrenden an einer Kreuzung auch bei Rot rechts abzubiegen. Der Querverkehr sowie Fussgänger*innen haben aber Vortritt. Wenn keine Signalisation an der Ampel angebracht ist, bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.

Nach Inkrafttreten der revidierten Signalisationsverordnung im Jahr 2021 führte die Stadt Bern das Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende stadtweit an rund 80 Abbiegebeziehungen bei 53 Kreuzungen ein (vgl. Medienmitteilung vom 26.03.2021). Ein Austausch mit den Interessenverbänden Fussverkehr, ProVelo und dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband sowie Bernmobil hat gezeigt, dass die Einführung zu keinen Konflikten geführt hat. Die Signalisation hat sich bewährt und wird rege genutzt.

Aufgrund der positiven Erfahrungen werden nun 35 zusätzliche Abbiegebeziehungen bei 19 Kreuzungen, welche die festgelegten Kriterien erfüllen, entsprechend signalisiert. Ein wichtiges Kriterium ist beispielweise, dass die Sichtverhältnisse auf die übrigen Verkehrsteilnehmenden, im Besonderen den Fussverkehr, gewährleistet sind. Weitere Kreuzungen werden nach Möglichkeit im Zuge der Sanierung von Lichtsignalanlagen ebenfalls signalisiert.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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