Umzonung Firmenhauptsitz Galenica am Untermattweg 8
Die Galenica Gruppe will ihren Firmenhauptsitz am Untermattweg 8 umfassend sanieren. Entstehen soll ein reines Bürogebäude mit zusätzlichen Arbeitsplätzen. Eine Umzonung schafft die planungsrechtliche Voraussetzung dafür und ermöglicht, den öffentlichen Raum aufzuwerten. Der Gemeinderat hat die entsprechen-de Abstimmungsvorlage zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die Stimmberechtigten befinden voraussichtlich im Februar 2020 über die Vorlage.
Am Untermattweg 8 im Westen Berns befindet sich seit über 50 Jahren der Hauptsitz der Galenica Gruppe. Das Gebäude umfasst Büro- und Produktionsarbeitsplätze für rund 480 Mitarbeitende. Das Areal befindet sich aktuell in der Industrie- und Gewerbezone.
Schaffung neuer Arbeitsplätze
Die Galenica Gruppe will das Gebäude sanieren, baulich erweitern und zum ausschliesslichen Hauptsitz ausbauen. Entstehen soll ein reines Bürogebäude mit fast doppelt so vielen Arbeitsplätzen wie bisher. Die heutigen Produktionsanlagen werden zu diesem Zweck an andere Standorte verlegt. Um das Bauprojekt realisieren und zusätzlichen Büroraum erstellen zu können, ist eine Umzonung des Areals in die Dienstleistungszone nötig. Dazu wird eine Überbauungsordnung erlassen.
Vorteile für die Öffentlichkeit
Nebst Art und Mass der Nutzung regelt die Überbauungsordnung unter anderem die Organisation der Parkplätze und die Aussenraumgestaltung. Sie schreibt vor, die Autoabstellplätze, mit wenigen Ausnahmen, gebäudeintern anzulegen. Dies ermöglicht, die südlich angrenzende Parzelle anderweitig zu nutzen. Um den motorisierten Individualverkehr und dessen Auswirkungen auf das umliegende Quartier möglichst gering zu halten, verpflichtet sich die Grundeigentümerin darüber hinaus zu einem dauerhaften Mobilitätsmanagement. Die Überbauungsordnung sichert zudem die Aussenraumaufwertung, indem sie etwa Baumplanzungen und möglichst viele unversiegelte Umgebungsflächen vorschreibt sowie eine Öffnung des Stadtbaches ermöglicht. Als Beitrag zum Stadtklima sind die Flachdächer zu begrünen, sofern sie nicht als Terrassen oder zur Energiegewinnung genutzt werden.
Volksabstimmung voraussichtlich im Februar 2020
Die neue Überbauungsordnung schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erstellung eines reinen Bürogebäudes am Untermattweg 8. Weil es sich dabei um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung handelt, entscheiden die Stimmberechtigten über die Vorlage. Stimmt das Parlament der Vorlage zu, werden die Stimmberechtigten voraussichtlich im Februar 2020 darüber befinden können.
Dokumente
Titel |
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Vortrag an den Stadtrat (PDF, 37.6 KB) |