Übergangslösung für Aussenbestuhlung in der Stadt Bern
Die Stadt Bern und das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland haben in Bezug auf die erweiterten Aussenbestuhlungsflächen der Gastronomie einen konstruktiven Austausch geführt. Die während der Pandemie vergrösserten Aussenflächen dürfen bis im Herbst 2022 weiter genutzt werden. Gleichzeitig laufen seitens Stadt Vorbereitungsarbeiten diese Flächen möglichst rasch in ordentlichen Verfahren bewilligen zu lassen.
Während der Corona-Pandemie ermöglichte das Regierungsstatthalteramt Berner Gastronom*innen unbürokratisch, ihre Aussenbestuhlungsflächen flächenmässig zu erweitern, um der Abstandsregelung besser Rechnung tragen zu können. Nach Aufhebung der meisten Schutzmassnahmen gilt es nun, eine geeignete Lösung für den Weiterbetrieb dieser Flächen zu finden. Die Stadt Bern hat sich gemeinsam mit dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf eine Übergangslösung der Ausnahmeregelung geeinigt. Diese sieht vor, dass die erweiterten Aussenbestuhlungsflächen bei Bedarf und nach Möglichkeit sowie unter Berücksichtigung des Einzelfalles analog der letzten zwei Jahre bis im Herbst 2022 weitergeführt werden können. Die Stadt Bern ist ausserdem bestrebt, auch die Anliegen der Anwohnenden miteinzubeziehen.
Weiteres Vorgehen
Die erweiterten Aussenbestuhlungsflächen dürfen von den Gastronom*innen vorläufig grundsätzlich analog der letzten zwei Jahre weiter betrieben werden. Parallel dazu trifft die Stadt Vorbereitungsarbeiten, um diese Flächen mittels Verfahren baubewilligen zu lassen. Die Stadt ist zudem weiterhin im Dialog mit Leisten, Anwohnendenorganisationen sowie Wirt*innen. Reto Nause und Ladina Kirchen sind froh, eine pragmatische Übergangslösung gefunden zu haben.