Überbauungsordnung für Jugendherberge geht in Mitwirkung
Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung Weihergasse 4 zuhanden der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Mit der Überbauungsordnung werden die planerischen Voraussetzungen für den Umbau und Teilersatzneubau der Jugendherberge Bern geschaffen. Der Umbau der 1956 eröffneten Jugendherberge wird von der Schweizerischen Stiftung für Sozialtourismus (SSST) als Baurechtsnehmerin auf der Grundlage eines 2014 in einem Wettbewerb ermittelten Siegerprojektes geplant. Die Überbauungsordnung regelt Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Erschliessungsanlagen, Baubereiche, Gestaltung der Bauten und Aussenräume, Ver- und Entsorgung sowie Umgebungsgestaltung. Des Weiteren werden Gefahrengebiete gemäss kantonalen Vorgaben eigentümerverbindlich festgelegt. Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 5. Februar bis am 6. März 2015. Die dazugehörenden Unterlagen können während der Auflagefrist unter www.bern.ch/online/mitwirkungen heruntergeladen und während den Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie bei der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden.