Totalrevision der städtischen Hundeverordnung
Der Gemeinderat hat eine Totalrevision der städtischen Hundeverordnung verabschiedet. Dabei werden die Begrifflichkeiten dem kantonalen Hundegesetz angeglichen, inhaltlich gibt es keine Änderungen. Die aktuelle Hundeverordnung der Stadt Bern trat vor zwölf Jahren, das kantonale Hundegesetz vor zehn Jahren in Kraft. Die beiden Gesetzesgrundlagen enthalten teils ähnliche oder gar gleiche Bestimmungen, die aber mit unterschiedlichen Begriffen bezeichnet werden. So spricht die städtische Verordnung beispielsweise von «Leinenzwang», das kantonale Gesetz von «Leinenpflicht». Ausserdem muss aufgrund angepasster Eigentumsverhältnisse, namentlich bei der Bundesterrasse, der Anhang der städtischen Hundeverordnung angepasst werden. Die neue Verordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft.