Teuerungsausgleich von 1 Prozent für Mitarbeitende der Stadtverwaltung
Der Gemeinderat hat nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern entschieden, den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ab 1. Januar 2025 einen generellen Teuerungsausgleich von einem Prozent zu gewähren. Innerhalb eines Jahres ist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) per Ende Oktober 2024 um 0,6 Prozent gestiegen. Mit dem über die Teuerung gemäss LIK hinausgehenden generellen Teuerungsausgleich berücksichtigt der Gemeinderat gestützt auf das Personalreglement die Prämienentwicklung der Krankenversicherungen und die Verhältnisse am Arbeitsmarkt. Der Teuerungsausgleich von einem Prozent ist im Budget 2025 mit Kosten von 3,4 Millionen Franken enthalten. Für individuelle Lohnerhöhungen, die über Fluktuationsgewinne finanziert werden, steht zusätzlich rund 1 Prozent der städtischen Lohnsumme zur Verfügung.