Tempo 30 zur Reduktion des Verkehrslärms
Als Lärmschutzmassnahme werden für sechs Strassenabschnitte in der Stadt Bern Projekte für Tempo 30 erarbeitet. Damit wird den Vorgaben der Lärmschutzvorschriften des Bundes Rechnung getragen. Die Sanierung weiterer Strassenabschnitte ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Von den insgesamt 15‘000 Liegenschaften in der Stadt Bern sind rund 1700 von übermässigem Verkehrslärm betroffen, der die massgeblichen Immissionsgrenzwerte überschreitet. Bei gut 900 dieser Liegenschaften wurden bereits Schallschutzfenster eingebaut. Der Stadtrat hatte dazu im Dezember 2015 den Kredit für das letzte Sanierungsprogramm beschlossen. Nach wie vor nicht gelöst ist die Lärmsituation bei rund 800 Liegenschaften. Gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes müssen Strassen, an welchen die Grenzwerte überschritten werden, bis zum 31. März 2018 saniert werden. Treten nach dieser Frist weiterhin Grenzwert-Überschreitungen auf, wird die Stadt Bern als Strasseneigentümerin entschädigungspflichtig.
Lärmschutz mittels Temporeduktion
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Temporeduktionen eine sinnvolle Massnahme für Lärmreduktionen sind. So kann bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 eine Lärmminderung von bis zu drei Dezibel erreicht werden. Dies entspricht als Vergleich bezüglich Lärm ungefähr einer Halbierung der Verkehrsmenge. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, auf den insgesamt 23 problematischen Strassenabschnitten Lärmsanierungen mittels Temporeduktionen zu prüfen und nun in einem ersten Schritt auf den folgenden sechs Strassenabschnitten Tempo 30 einzuführen:
- Brunngass- und Postgasshalde, Schütte- und Hodlerstrasse, Speichergasse (Stadtteil 1)
- Brunnmatt- und Pestalozzistrasse (Stadtteil 3)
- Bottigenstrasse, Bernstrasse (Stadtteil 6)
Mit diesem ersten Paket können rund 100 Liegenschaften lärmsaniert werden. Die weiteren noch nicht sanierten 17 Strassenabschnitte werden entweder in einem zweiten Massnahmenpaket oder im Rahmen von bereits laufenden Projekten behandelt.
Umsetzung im Jahr 2017
Tempo 30 soll auf den sechs betroffenen Strassenabschnitten noch im Jahr 2017 eingeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kanton seine Zustimmung erteilt und keine Einsprachen eingehen. Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Quartierorganisationen haben sich vorgängig positiv zu den geplanten Massnahmen geäussert; die Quartiere werden auch in die weiteren Projektarbeiten einbezogen. Für die Projektierung und Umsetzung dieser sechs Temporeduktionen hat der Gemeinderat einen Kredit von 240‘000 Franken gesprochen. Sofern damit die gesetzlich geforderten Lärmreduktionen erreicht werden können, wird der Bund Subventionsbeiträge leisten.
Plan Strassenabschnitte
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Plan Strassenabschnitte Tempo 30 (PDF, 571.9 KB) |