Teilrevision des städtischen Personalreglements
Der Gemeinderat will die städtischen Anstellungsbedingungen weiter verbessern. Er legt dem Stadtrat eine Teilrevision des Personalreglements vor. Diese sieht unter anderem die Aufhebung der privatrechtlichen Anstellung, ein Krankentaggeld von neu maximal zwei Jahren oder eine flexiblere Ausgestaltung des Teuerungsausgleiches vor.
Die Stadt Bern ist eine soziale, attraktive und fortschrittliche Arbeitgeberin. Um dies weiterhin zu bleiben, ist den veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen. Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrats eine Teilrevision des aus dem Jahr 1991 stammenden städtischen Personalreglements verabschiedet.
Öffentlich-rechtliche Anstellung für alle städtischen Mitarbeitenden
Die Stadt kennt bis anhin sowohl die Anstellungsform des öffentlich-rechtlichen als auch des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses. Letzteres kommt primär für befristete Anstellungen oder solche im Stundenlohn zum Zug und wird in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt. Aus Gründen der Rechtsgleichheit sowie Rechtssicherheit sollen zukünftig alle Mitarbeitenden öffentlich-rechtlich angestellt sein.
Längere Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Bei Krankheit und Unfall beträgt der Lohnfortzahlungsanspruch heute 360 Tage innerhalb von 540 Tagen. Mit dieser Regelung ist die Stadt auf dem Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig. Der Gemeinderat beantragt, die maximale Dauer der Lohnfortzahlung auf neu 720 Tage zu erhöhen, wobei der Lohn während 360 Tagen zu 100 % und während weiteren 360 Tagen zu 90 % entrichtet wird.
Einschränkung Treueprämie
Neu soll erstmals nach zehn Jahren eine Treueprämie entrichtet werden und danach alle zehn statt alle fünf Jahre. Die anteilmässige Ausrichtung einer Treueprämie beim Altersrücktritt sowie bei der Beendigung des Anstellungsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit, Tod, Stellenaufhebung oder Ausgliederung entfällt. Damit wird eine Sparmassnahme aus dem Finanzierungs- und Investitionsprogramm (FIT) II umgesetzt.
Flexiblerer Ausgleich der Teuerung
Basis für den Teuerungsausgleich zur Erhaltung der Kaufkraft der städtischen Mitarbeitenden bildet auch zukünftig der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, der finanziellen Lage der Stadt und der effektiven Entwicklung der Teuerung soll diese neu aber ohne Berücksichtigung des bisherigen Schwellenwerts von 1 % ausgeglichen werden können.
Vom befristeten Probeverhältnis zur Probezeit
Heute beginnt ein Anstellungsverhältnis bei der Stadt mit einem befristeten Probeverhältnis. Nach dessen Ablauf wird über die definitive Anstellung entschieden. Dies bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Kommt es zu keiner Anstellung, ist die rechtlich korrekte Form der Beendigung heute zudem unklar. Das befristete Probeverhältnis soll deshalb für alle städtischen Angestellten inklusive Kader durch eine Probezeit von sechs Monaten ersetzt werden.