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18. Juni 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Medienmitteilung der Ombudsstelle und Datenschutz-Aufsichtsstelle der Stadt Bern

Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle und Datenschutz-Aufsichtsstelle

Die Ombudsstelle der Stadt Bern hat im Berichtsjahr 178 Beschwerdefälle eröffnet und 400 Anfragen behandelt. Insgesamt verzeichnete sie 645 Anfragen und bearbeitete Dossiers (Vorjahr 620). Im Bereich Datenschutz ist die Anzahl der eröffneten Dossiers (72) vergleichbar hoch geblieben (Vorjahr 78). Dies zeigt der veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2019. Mit dem Umzug der Geschäftsstelle an die Effingerstrasse konnten die Erreichbarkeit und Diskretion für die Ratsuchenden sowie die Platzverhältnisse optimiert werden.

Die Ombudsstelle und Datenschutz-Aufsichtsstelle der Stadt Bern hat den Tätigkeitsbericht 2019 veröffentlicht, der jährlich dem Stadtrat unterbreitet wird. Dieser umfasst neben den Berichten zur Ombudstätigkeit und zum Datenschutz sowie statistischen Angaben auch konkrete, anonymisierte Fallbeispiele, welche die Tätigkeit veranschaulichen.

Die Ombudsfrau schlichtet

Die Ombudsfrau steht allen hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern in Konfliktsituationen mit der städtischen Verwaltung zur Verfügung. Gemeinsam mit ihrem Team nimmt sie Beschwerden entgegen und berät unvoreingenommen, vertraulich und kostenlos. Sie hilft, die Rechte des Einzelnen durchzusetzen und verstärkt die parlamentarische Kontrolle. Gleichzeitig schützt sie die Verwaltung vor ungerechtfertigten Vorwürfen.

Die unabhängige Beschwerdestelle ist dem Parlament zugeordnet und selbst nicht Teil der städtischen Verwaltung. Auch den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe steht sie bei Problemen im Dienstverhältnis beratend und vermittelnd zur Seite. Ferner können Bürgerinnen und Bürger sowie Angestellte der städtischen Verwaltung bei der 2018 neu geschaffenen Meldestelle für Whistleblowing Missstände melden.

Datenschutz in der Verwaltung

Die Datenschutzbeauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Sie berät Bürgerinnen und Bürger
  • Sie beaufsichtigt die Datenbearbeitung der städtischen Verwaltung und ihrer Betriebe
  • Sie berät die städtische Verwaltung und ihre Betriebe in Datenschutzfragen
  • Sie sensibilisiert die Öffentlichkeit
  • Sie tauscht sich mit Datenschutzbehörden aus
  • Sie führt und veröffentlicht das Register der Datensammlungen

Die Datenbearbeitung der kantonalen Behörde und des Bundes fallen in den Zuständigkeitsbereich des kantonalen Datenschutzbeauftragten bzw. des EDÖB.

Die Digitalisierung der Verwaltung stellt den Schutz der Persönlichkeitsrechte Betroffener vor neue Herausforderungen. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gewonnen und erhalten werden kann. Die Datenschutzbeauftragte kann von sich aus oder auf Meldung Dritter Sachverhalte abklären und sofern erforderlich Empfehlungen erlassen.

Ombudsstelle und Datenschutz-Aufsichtsstelle Stadt Bern

Weitere Informationen.

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