Medienmitteilung der Ombudsstelle und Datenschutzaufsichtsstelle der Stadt Bern
Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle und Datenschutz-Aufsichtsstelle
Die Ombudsstelle der Stadt Bern hat im Berichtsjahr 216 Beschwerdefälle eröffnet, womit im Vergleich zum Vorjahr (158) ein erheblicher Anstieg vorzuweisen ist. Die 2018 neu geschaffene Meldestelle für Whistleblowing wurde bei der Ombudsstelle der Stadt Bern angegliedert. Im Bereich Datenschutz ist die Anzahl der eröffneten Dossiers (78) vergleichbar hoch geblieben (Vorjahr 82). Dies zeigt der veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2018.
Die Ombudsstelle und Datenschutz-Aufsichtsstelle der Stadt Bern hat den Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht, mit dem sie dem Stadtrat jährlich über ihre Tätigkeit berichtet. Dieser umfasst neben den Berichten zur Ombudstätigkeit und zum Datenschutz sowie statistischen Angaben auch konkrete, anonymisierte Fallbeispiele, welche die Tätigkeit veranschaulichen.
Zunahme der Beschwerdefälle
Die Ombudsfrau steht allen hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern in Konfliktsituationen mit der städtischen Verwaltung zur Verfügung. Gemeinsam mit ihrem Team nimmt sie Beschwerden entgegen und berät unentgeltlich. Wird ein Missstand in der Verwaltung behauptet, wird rasch und eingehend geprüft, wobei die Prüftätigkeit unparteiisch erfolgt. Im Berichtsjahr wurden im Bereich Ombudstätigkeit 216 Beschwerdefälle (Vorjahr 158) eröffnet sowie 36 Fälle aus dem Vorjahr erledigt. Es gehört zum rechtsstaatlichen Auftrag und stärkt die Demokratie, den Bürgerinnen und Bürgern eine unabhängige Stelle zur Verfügung zu stellen, die sie bei Konflikten mit der Verwaltung unterstützt und Verwaltungshandeln überprüft. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger bestärkt, Vertrauen in die Verwaltung zu haben.
Im Berichtsjahr wurde die Whistleblowing-Meldestelle geschaffen. Mitarbeitende der Verwaltung können vermutete Verstösse gegen rechtliche Bestimmungen oder andere Unregelmässigkeiten in der Verwaltung melden. Sofern solche Meldungen in guten Treuen erhoben werden, stellen sie keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar und den Meldenden dürfen daraus grundsätzlich keine Nachteile erwachsen. Zum Schutz der meldenden Person werden die Meldungen vertraulich behandelt, so dass keine Rückschlüsse auf die meldende Person gemacht werden können.
Datenschutz in der Verwaltung
Das Datenschutzrecht kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Stadtverwaltung Personendaten bearbeitet. Personendaten sind alle Informationen oder Angaben, die sich auf eine Person beziehen oder sich einer Person zuordnen lassen. Es spielt keine Rolle, in welcher Form diese Daten vorhanden sind (Wort, Bild, Ton) oder mit welcher Technik sie bearbeitet werden (analog oder digital). Die Datenschutzaufsichtsstelle ist gesetzlich beauftragt, die öffentlichen Organe zu beraten und zu kontrollieren, um den Datenschutz in der Verwaltung zu gewährleisten. Die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung erfordert, dass die Datenschutzaufsicht mit den nötigen fachlichen und finanziellen Ressourcen ausgestattet wird. Eine einseitige technikgetriebene Entwicklung ohne Aufstockung des Datenschutzes birgt die Gefahr, dass die Datenschutzbehörde ihre gesetzlichen Aufgaben aufgrund mangelnder Ressourcen nicht wahrnehmen kann und der Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend gewährleistet wird.
Dokumente
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Tätigkeitsbericht 2018 (PDF, 1.1 MB) |