Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

15. September 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Untersuchung

Vergünstigter Wohnraum: Systemversagen beheben

Untersuchungsbeauftragter Lorenz Meyer kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass die Verfehlungen bei der Vermietung von vergünstigten städtischen Wohnungen verschiedene Ursachen haben. «Es liegt insgesamt ein Systemversagen vor, das nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden kann», schreibt er. Der Gemeinderat will daraus die Konsequenzen ziehen: Er hat beschlossen, alle Empfehlungen des Untersuchungsleiters umzusetzen und insbesondere vom zweijährigen auf einen einjährigen Überprüfungsmodus zu wechseln. Weiter informierte der Gemeinderat darüber, dass die Aufarbeitung der ersten Kontrolle der Vermietungskriterien weit fortgeschritten ist: Von 232 beanstandeten Fällen sind heute noch drei offen.

Im Juni 2013 fand die erste Überprüfung der Anspruchsberechtigung für Mietende in Wohnungen mit Vermietungskriterien statt. Das Ergebnis war ernüchternd: Ende Februar 2014 stand fest, dass über Jahre hinweg zahlreiche Personen in vergünstigten Wohnungen lebten, ohne die Vermietungskriterien zu erfüllen. Nach Bekanntwerden dieses Umstandes wurden im Zusammenhang mit der Praxis bei der Vermietung von städtischen Wohnungen an Mitarbeitende und deren Bekannte zusätzlich auch Vorwürfe gegenüber Immobilien Stadt Bern (ISB) erhoben.

Verantwortliche befragt – Akten ausgewertet
Der Gemeinderat beauftragte Anfang März dieses Jahres zur Klärung der Verfehlungen und der Vorwürfe an ISB alt Bundesrichter Lorenz Meyer mit einer Untersuchung. In diesem Rahmen wurden alle ehemaligen und aktuellen Verantwortlichen befragt und umfangreiche Akten ausgewertet.

Kurzfassung mit den wichtigsten Befunden
Die wichtigsten Befunde seiner Untersuchung hat Lorenz Meyer in einer dreiseitigen Kurzfassung zum Untersuchungsbericht zusammengefasst. Darin werden die Bewirtschaftung des vergünstigten Wohnraums sowie die Vorwürfe gegenüber Mitarbeitenden der ISB beleuchtet. Ebenfalls aufgeführt sind die Empfehlungen des Untersuchungsbeauftragten zuhanden des Gemeinderats. Die Kurzfassung ist Teil dieser Medienmitteilung und ihr beigefügt.

Gemeinderat bedauert Systemversagen
In seiner Stellungnahme hält der Gemeinderat fest, dass er die Einschätzungen und Beurteilungen des Untersuchungsleiters vollumfänglich teilt. Die Verfehlungen, die zu dem vom Untersuchungsbeauftragten festgestellten Systemversagen führten, seien gravierend. Für die Stadtregierung ist klar: Sie kann die verschiedenen Gründe für die unterbliebenen Kontrollen nur als Erklärungsansätze, nicht aber als Rechtfertigung gelten lassen. Die verantwortlichen Personen hätten trotz teilweise schwieriger Umstände regelmässige und konsequente Kontrollen etablieren müssen. Die sozial- und wohnpolitische Bedeutung des günstigen Wohnraums, die Glaubwürdigkeit der Verwaltung und der Anspruch auf unbescholtenen Leumund derjenigen Mieterinnen und Mieter, die sich korrekt verhalten haben, hätten regelmässige Kontrollen für den Gemeinderat zwingend erforderlich gemacht.

Gleichwohl verzichtet der Gemeinderat auf Empfehlung des Untersuchungsleiters, Disziplinarmassnahmen gegen die Verantwortlichen einzuleiten. Dies hat insbesondere damit zu tun, dass ein grosser Teil jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen Verfehlungen zur Last gelegt werden können, nicht mehr bei der Stadtverwaltung tätig sind.

Empfehlungen werden umgesetzt
Nach Kenntnisnahme des Berichts hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung beschlossen, sämtliche Empfehlungen des Untersuchungsleiters umzusetzen. Demnach wird die Einhaltung der Vermietungskriterien neu jährlich und nicht mehr zweijährlich überprüft. Dementsprechend erfolgt die nächste Kontrolle der Vermietungskriterien im kommenden Jahr. Weiter will der Gemeinderat das System der Objektunterstützung bis auf weiteres konsequent umsetzen. Und schliesslich will er die jetzige Objektunterstützung spätestens in fünf Jahren einer grundsätzlichen Überprüfung unterziehen.

Bereinigung der Kontrolle fortgeschritten
Parallel zur Untersuchung der Verfehlungen hat die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik die Bereinigung der Kontrolle von 2013 weitergeführt. Von den überprüften 560 Mietverhältnissen sind deren 232 definitiv fehlbar. Gegenüber der ursprünglichen Erhebung konnten 66 Mietende nachträglich die Einhaltung der Kriterien belegen. Ein Grossteil dieser Mieterschaft hatte die Unterlagen erst nach Erhalt der Kündigung eingereicht. Von den 232 beanstandeten Fällen sind heute noch drei Fälle offen, wovon zwei rechtlich hängig sind. Alle anderen Fälle konnten bereinigt werden.

Der entstandene Schaden der 232 Fälle beträgt im Jahr 2013 schätzungsweise 556'000 Franken. Die im Rahmen der Bereinigungsarbeiten erfolgten 121 Mietzinserhöhungen werden jedoch inskünftig zu jährlichen Mehreinnahmen von schätzungsweise 290'000 Franken führen. 111 Wohnungen werden frei und können an Anspruchsberechtigte mit subventioniertem Mietzins vermietet werden. Rückforderungen können nur in drei Fällen gestellt werden, was bereits erfolgt ist. Ab sofort sind zudem in allen neuen Mietverträgen Rückforderungsklauseln enthalten.

Vermietung an Mitarbeitende der Liegenschaftsverwaltung
Gegenstand der Untersuchung war auch, ob es bei der Vergabe oder der Mietzinsansetzung von Wohnungen an Mitarbeitende von ISB oder deren Bekannte zu Verfehlungen gekommen ist. Bei den Mietzinsen konnte der Untersuchungsleiter keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten finden. Hingegen ist es gemäss Untersuchungsleiter bei der Vergabe der Mietverträge wiederholt zu Verletzungen der einschlägigen Vorschriften oder der sonst geübten Praxis gekommen.

Strengere Regelung erlassen
Auch in dieser Frage folgt der Gemeinderat der Empfehlung des Untersuchungsleiters und beschloss, dass die schon im März 2014 vom Direktor für Finanzen, Personal und Informatik erlassene Weisung in Kraft bleibt, wonach keine städtischen Wohnungen mehr an Mitarbeitende von ISB vergeben werden. Zudem dehnt der Direktor für Finanzen, Personal diese Weisung auf Personen aus, die Mitarbeitenden von ISB nahe stehen. Weiterhin zulässig bleibt indes eine Vermietung von Wohnungen an Reinigungs- und Hauswartspersonal von ISB.

Gemeinderat rügt die Verstösse
Ferner rügt der Gemeinderat unmissverständlich die festgestellten Verstösse. Er erwartet, dass künftig sämtliche Weisungen konsequent eingehalten werden. Auch in diesem Fall folgt der Gemeinderat der Empfehlung des Untersuchungsleiters und verzichtet auf die Einleitung von Disziplinarverfahren.

Beilage: Kurzfassung Untersuchungsbericht

Informationsdienst Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile