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17. September 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Energierichtplanung der Stadt Bern

Start in ein neues Energiezeitalter

Am 1. November tritt in der Stadt Bern der Richtplan Energie in Kraft. Er wird einen Paradigmenwechsel in der heutigen städtischen Energieversorgung herbeiführen. Sowohl die Behörden als auch Energie Wasser Bern stellt dies vor grosse Herausforderungen. Besonders ist dabei, dass der Richtplan auch für Gebäude von Kanton und Bund Gültigkeit hat.

Bis 2035 wird die städtische Energieversorgung komplett umgebaut. So sieht es der Richtplan Energie vor, der von Gemeinderat und Kanton genehmigt wurde und auf den 1. November 2014 in Kraft gesetzt wird. Nach jahrelanger Vorbereitung wird damit ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in eine nachhaltige Energiezukunft erreicht. Die wichtigsten Ziele des Richtplans: Die Wärmeversorgung, die heute noch zu über 90 Prozent auf fossilen Energieträgern basiert, soll zu 70 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Bei der Stromversorgung wird ein Anteil von 80 Prozent an erneuerbaren Energieträgern angestrebt. Heute liegt er bei 50 Prozent.

Vorreiterrolle im Energiebereich ausbauen
Die Ziele ergeben sich aus dem von den Berner Stimmberechtigten beschlossenen Atomausstieg, aus der kantonalen Energiestrategie 2006 und den kantonalen Vorgaben für die Energierichtplanung. «Die Ziele sind ehrgeizig», ist sich Gemeinderat und Energiedirektor Reto Nause bewusst. «Doch die Stadt Bern will ihre Vorreiterrolle bei der Energiewende weiter ausbauen. Mit dem Richtplan Energie verfügen wir über ein Planungs- und Managementinstrument, das uns erlaubt, die notwendigen Anpassungen koordiniert und effizient vorzunehmen.»

Der Richtplan deckt einen Planungshorizont von zwanzig Jahren ab und gibt die Leitplanken für die städtische Energieversorgung (Strom und Wärme) vor. Er wird schrittweise mit einer Reihe von Massnahmen umgesetzt. Sie zeigen auf, wie die gesetzten Ziele erreicht werden können. Zu den Massnahmen zählen unter anderem Gebäude-sanierungen, die Realisierung von dezentralen Wärme- und Kälteverbunden oder die Erweiterung des Fernwärmenetzes ab der Energiezentrale Forsthaus.

Entdeckungsreise
Erlebbar wird der Richtplan auf der Wärmeversorgungskarte und der Solarstromkarte, welche auf dem Internet-Stadtplan der Stadt Bern abrufbar sind (Links und weitere Hinweise auf: www.bern.ch/energierichtplan). Auf der ersten Karte wird gezeigt, welche erneuerbaren Energieträger in welchen Quartieren bei einem Heizungsersatz vorrangig zum Einsatz kommen sollen. Dies gibt Liegenschaftsbesitzern einen ersten Eindruck von den möglichen Optionen. Gleiches ist mit der Solarstromkarte möglich: Dank ihr wird ersichtlich, auf welchen Dachflächen wie viel Strom produziert werden kann. Wichtig ist der Hinweis, dass die Karten unabhängig vom Zustand der Gebäude erstellt wurden. Sie dienen vorrangig der Information und geben eine Empfehlung ab, die durch Fachleute jeweils noch im Detail geprüft werden muss. Eine Verpflichtung für Grundeigentümer besteht vorerst nicht. Es wird aber angestrebt, gewisse Teile des Richtplans in die baurechtliche Grundordnung der Stadt zu überführen. Dazu ist allerdings jeweils eine Volksabstimmung notwendig. «Die Umsetzung des Richtplans ist ein kontinuierlicher Prozess, der Zeit braucht», erklärt Adrian Stiefel, Leiter Amt für Umweltschutz.

Für ganze Verwaltung verbindlich
Mit der Inkraftsetzung des Richtplans kommt es zu einem Novum in der Schweiz: Er wird für sämtliche Liegenschaften in der Stadt Bern, die im Besitz der öffentlichen Hand sind, verbindlich sein. Konkret bedeutet dies, dass sich nicht nur die Stadt, sondern auch Bund und Kanton verpflichtet haben, die Ziele des Richtplans Energie zu unterstützen und Bauvorhaben mit dem Amt für Umweltschutz der Stadt Bern zu koordinieren. Was für Laien normal erscheint, ist in der Schweiz, geprägt durch die drei politisch eigenständigen Ebenen Gemeinde, Kanton und Bund, keine Selbstverständlichkeit.

Veränderungen auch für Energie Wasser Bern
Eine Herausforderung stellt der Richtplan auch für die städtische Energieversorgerin Energie Wasser Bern (ewb) dar. Deshalb wurde sie in in die Planung von Beginn weg eng eingebunden. Energie wird in Zukunft vermehrt lokal und von kleineren Anbietern produziert werden. «Unsere Bestrebungen basieren auf den Säulen Flexibilität, Finanzierbarkeit und technische Machbarkeit. Ein Ausbau neuer Netze und Produktionsanlagen ist sehr wahrscheinlich und ewb kann dies als Chance nutzen», ist Daniel Schafer, CEO von ewb, überzeugt. Das Unternehmen muss dabei allerdings die grosse Unsicherheit der neuen leitungsgebundenen erneuerbaren Energieformen berücksichtigen. Es werden also neben der Produktion viele netzbezogene Herausforderungen bestehen. Insgesamt bietet der Richtplan für die Energieversorgerin jedoch langfristig Planungssicherheit.

Kantonale Vorgabe
Das kantonale Energiegesetz verlangt von den dreissig energierelevantesten Gemeinden im Kanton, dass sie einen Richtplan Energie erarbeiten. Dieser behandelt die Energieversorgung und Energienutzung aller Gebäude in einer Gemeinde und zeigt anhand von Szenarien auf, wie das Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung im Bereich Strom und Wärme langfristig erreicht werden kann. Zu den Vorgaben zählen Effizienzsteigerungen, aber auch die weitgehende Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien.

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