Start des Pilotversuchs zum Wirtschaftsverkehr
Der Gemeinderat hat im Dezember 2024 beschlossen, einen Pilotversuch zur Bevorzugung des Wirtschaftsverkehrs durchzuführen. Dabei können Wirtschaftsfahrzeuge, die über eine Ausnahmebewilligung verfügen, einfacher über die Monbijoubrücke fahren und von der nördlichen Altstadt Richtung Bahnhofplatz abbiegen. Der Testbetrieb startet am 2. Juni 2025 und dauert ein Jahr. Die Bewilligungen können ab sofort beantragt werden.
Die Stadt Bern will den notwendigen Wirtschaftsverkehr gegenüber dem vermeidbaren Privatverkehr priorisieren. Beim fahrenden Verkehr fehlen jedoch zurzeit kommunale, gefestigte Grundlagen und Instrumente, um eine pragmatische Umsetzung dieser Zielsetzung zu ermöglichen. Im Dialog mit den Wirtschaftsverbänden hat die Stadt Bern deshalb ein Pilotprojekt entwickelt, das gewissen Unternehmen auf Antrag ermöglicht, von bestimmten Verkehrsbeschränkungen ausgenommen zu werden. Konkret betrifft der geplante Testbetrieb die Mitbenutzung der Busspur auf der Monbijoubrücke sowie die Nutzung der Fahrverbindung Hodlerstrasse–Genfergasse–Bahnhofplatz. Der Gemeinderat hat im Dezember 2024 die hierfür erforderliche Verordnung sowie den für die Umsetzung notwendigen Kredit von 300 000 Franken genehmigt.
Ab sofort können Bewilligungen beantragt werden
Der einjährige Pilotversuch startet am Montag, 2. Juni 2025. Teilnehmen können Unternehmungen, deren Fahrzeuge zwingend für betriebliche oder dienstliche Fahrten eingesetzt werden – etwa Logistikfirmen, Wartungsdienste, Handwerksbetriebe, medizinische Dienstleister etc. Ausgeschlossen ist der allgemeine Geschäftsverkehr wie etwa jener von Aussendienstmitarbeitenden. Die notwendigen Ausnahmebewilligungen können ab sofort für 66 Franken pro Jahr unter www.bern.ch/themen/mobilitat-und-verkehr oder beim Polizeiinspektorat der Stadt Bern (Predigergasse 5, 1. Stock) vor Ort beantragt werden.
Während des Pilotversuchs wird der Verkehr laufend analysiert, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, dass der öffentliche Verkehr sowie der Fuss- und Veloverkehr nicht beeinträchtigt werden. Sollte es zu negativen Auswirkungen kommen, etwa durch erhebliche Verspätungen des öffentlichen Verkehrs, kann der Versuch angepasst oder frühzeitig abgebrochen werden.
Praxistest als Entscheidungsgrundlage
Die Ergebnisse des Pilotversuchs dienen als Entscheidungsgrundlage dafür, ob in Zukunft ähnliche Ausnahmeregelungen für den notwendigen Wirtschaftsverkehr permanent eingesetzt werden sollen, insbesondere auch bei den geplanten Verkehrsbeschränkungen im Rahmen des Bahnhofsausbaus «Zukunft Bahnhof Bern» (ZBB).
Was ist notwendiger Wirtschaftsverkehr?
Die Stadt Bern definiert in einer Verordnung, welche Fahrzeuge als notwendiger Wirtschaftsverkehr von gewissen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen sind.
Generell ausgenommen sind:
- öffentliche Dienste gemäss Artikel 47 Absatz 2 der Strassenverordnung wie Polizei und Rettungsdienste und
- Taxis
Eine Ausnahmebewilligung beantragen können Fahrzeuge, die überwiegend für regelmässige geschäftliche oder dienstliche Fahrzwecke in der Stadt Bern eingesetzt werden und auf Unternehmen oder Behörden folgender Bereiche eingetragen sind:
- Güterwirtschaftsverkehr (Materialtransporte zur Ver- und Entsorgung von Handel, Industrie, Gewerbe, öffentlichen Einrichtungen, Entsorgung + Recycling, Privatkundenlieferungen mit zeitlicher Dringlichkeit für den Erhalt der Lieferung, Wert- und Labortransporte und die Beförderung von Postsendungen im Rahmen oder Grundversorgung gemäss Postgesetz);
- Dienstleistungsverkehr mit und ohne Waren (Service- und Dienstleistungsfahrzeuge, welche für Wartungs- und Reparaturdienste, Handwerksleistungen und Dienstleistungen benutzt werden);
- Personenwirtschaftsverkehr (Fahrzeuge für den gewerblichen Personenverkehr wie Reisebusse, Shuttle-Dienste, Transporte von mobilitätseingeschränkten Personen);
- Sonder-, Hilfs- und Schutzdienste (Dienstleistungsverkehr mit und ohne Waren), zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Sicherheit und Unterstützung der Bevölkerung wie medizinische Dienste und Spitex.