Videoanlagen auf öffentlichem Grund
Städtisches Videoreglement tritt in Kraft
Projekte zur Videoüberwachung sind künftig in der Stadt Bern möglich: Der Gemeinderat setzt das vor vier Jahren verabschiedete städtische Videoreglement per 1. März 2015 in Kraft.
Das Reglement regelt die stadtinternen Zuständigkeiten zur Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie zum Schutz von öffentlichen Gebäuden. Zuständige Stelle für das Anbringen von Videoanlagen an öffentlichen Orten ist der Stadtrat; er entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über allfällige Projekte.
Verzögerungen wegen Abklärungen
Der Stadtrat hatte das Reglement im November 2010 verabschiedet. Allerdings verzögerte sich die Inkraftsetzung. Gründe dafür waren das Scheitern eines Projekts zur Videoüberwachung beim Stade de Suisse im Jahre 2012 sowie die vom Regierungsrat anvisierte Teilrevision des Polizeigesetzes. Dabei war vorgesehen, aufgrund der erheblich erklärten Motion Müller die Videoüberwachung in die Kompetenz der Gemeindeexekutive zu überführen. Inzwischen strebt der Kanton im Rahmen einer Totalrevision des Polizeigesetzes die Umsetzung der Motion an, womit weitere Verzögerungen absehbar sind.
Der Gemeinderat hat daher entschieden, das städtische Videoreglement nun in Kraft zu setzen und es später einem allfälligen neuen Polizeigesetz anzupassen.
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Videoreglement (PDF, 26.1 KB) | 15.01.2015 | 26.1 KB |