Städtische Kulturförderung: Ergebnisse der Vernehmlassung
Vom 11. Mai bis zum 2. Juli 2018 führte die Präsidialdirektion eine Vernehmlassung zur Vierjahresplanung der städtischen Kulturförderung durch. Davon wurde erfreulicherweise rege Gebrauch gemacht: 252 Personen, Organisationen, Institutionen, Verbände etc. haben sich geäussert. Die eingegangenen Stellung-nahmen werden im Vernehmlassungsbericht zusammengefasst.
Eingegangen sind die Stellungnahmen von neun Parteien, 27 subventionierten Institutionen und Projekten, 55 Verbänden, Partnern, Kommissionen etc., 39 Kulturveranstaltern und 122 Einzelpersonen. Die Mehrheit der Stellungnahmen halten die geplanten Erhöhungen der Mittel für die Kulturförderung für richtig oder gar für zu gering. Grössere Subventions- oder Krediterhöhungen werden insbesondere für die Kunstkommission, für Lichtspiel, Buskers, Grosse Halle, Schlachthaus Theater, Camerata Bern und die Ensembles verlangt. Für die Heitere Fahne in Wabern, das Puppentheater, die Galerien und die Nachlassstiftungen wird eine mehrjährige Finanzierung gefordert. Insgesamt werden im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage weitere Erhöhungen im Umfang von rund 1,6 Millionen Franken verlangt.
Klarere Begründungen gefordert
Mehrfach wird verlangt, die geplanten Erhöhungen und die neu vorgesehenen Kredite klarer zu begründen bzw. zu definieren und gegenüber den Kommissionen abzugrenzen oder aber mit deren Aufgaben zu koordinieren.
Inhaltlich unterschiedlich diskutiert wird die Frage, in welchem Verhältnis kulturelle Teilhabe sowie Partizipation und professionelle kulturelle Produktion stehen sollen. Ähnlich unterschiedliche Überlegungen werden zum Thema Einbezug von Laien in die Kommissionsarbeit angestellt.
Vereinzelte Stimmen beziehen sich explizit auf die gesamtstädtische Kulturstrategie und verlangen, dass die Vierjahresplanung der Kulturförderung deren gesamten Bereich referiere, um eine übergeordnete Debatte zu ermöglichen.
Volksabstimmung voraussichtlich im Mai 2019
Die nun vorliegenden Eingaben werden inhaltlich im Rahmen der Erarbeitung der definitiven Vierjahresplanung bewertet. Dies erfolgt zusammen mit den 22 Vierjahresverträgen und deren Kreditanträgen, die je nach Subventionshöhe entweder vom Gemeinderat, vom Stadtrat oder den Stimmberechtigten zu genehmigen sind. Vorgesehen ist, dass der Gemeinderat das gesamte Geschäft – Kulturverträge und Vierjahresplanung - noch im Dezember 2018 verabschiedet, dass sich der Stadtrat im Februar 2019 damit befasst und die Volksabstimmung am 19. Mai 2019 erfolgt. Die Vierjahresplanung wird dem Stadtrat gleichzeitig zur Kenntnisnahme unterbreitet werden.
Zweck der Vierjahresplanung
Als städtische «Kulturbotschaft» legt die Vierjahresplanung die in der nächsten Subventionsperiode zu verfolgenden Schwerpunkte und das definierte Querschnittsthema dar. Sie zeigt die geplanten Beiträge an Kulturinstitutionen mit vierjährigem Leistungsvertrag sowie die Budgets der verschiedenen Kredite der direkten Förderung, die ebenfalls innerhalb der Subventionsperiode stabil gehalten werden sollen. Die städtische Kulturbotschaft bezweckt damit beidseitige Planungssicherheit: für die Kulturveranstal-ter und für die städtischen Finanzausgaben.
Bericht
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Bericht Ergebnisse Vernehmlassung Vierjahresplanung Kulturförderung (PDF, 131.2 KB) |