Stadtfest 2021: Gemeinderat will Gebühren erlassen
Das wegen der Covid-19-Pandemie um ein Jahr verschobene Stadtfest soll neu vom 25. bis 27. Juni 2021 stattfinden. Der Verein Bärner Stadtfescht hat dafür beim Gemeinderat eine Gebührenbefreiung beantragt. Nötig ist dies, weil die bereits bewilligte Gebührenbefreiung für 2020 nicht automatisch auch für das Folgejahr gilt. Der Gemeinderat ist weiterhin bereit, das Fest zu unterstützen und beantragt dem Stadtrat, den Verein von den städtischen Gebühren in der Höhe von schätzungsweise 510'000 Franken zu befreien.
Der Verein Bärner Stadtfescht möchte vom Freitag, 25. Juni 2021, bis Sonntag, 27. Juni 2021, in der Berner Altstadt ein Stadtfest veranstalten. Der private Verein hat den Gemeinderat ersucht, dass das Fest von den städtischen Gebühren befreit wird. Sowohl der Gemeinderat wie auch der Stadtrat hatten der Gebührenbefreiung für ein Stadtfest 2020 bereits vor zwei Jahren zugestimmt. Dieses Fest musste im März aber wegen der Covid-19 Pandemie um ein Jahr verschoben werden. Der Gemeinderat hat den neuen Anträgen zugestimmt und die Gebührenbefreiung zuhanden des Stadtrates verabschiedet.
Der Stadtpräsident wird wie bis anhin im Beirat des Stadtfestes mitarbeiten. Auch die bereits etablierte Zusammenarbeit zwischen dem Verein Bärner Stadtfescht und dem Polizeiinspektorat in Bezug auf die für solche Anlässe übliche Beratung und Koordination wird weitergeführt. Die Verantwortung für die Organisation, Finanzierung und Durchführung des Anlasses bleibt ebenfalls vollumfänglich beim Verein Bärner Stadtfescht. Eine weitergehende finanzielle Beteiligung der Stadt Bern ist nicht vorgesehen, Programmbeiträge von städtischen Dienststellen bleiben aber möglich.
Innenstadt als Festgelände
Auf dem Festgelände in der Berner Innenstadt sind seitens Verein Bärner Stadtfescht insgesamt fünf Bühnen geplant. Dies auf dem Bundesplatz, dem Waisenhausplatz, dem Kornhausplatz, dem Münsterplatz sowie dem Rathausplatz. Dazu kommen drei weitere Bühnen, die von drei unterschiedlichen Organisationen betrieben werden. In den Gassen der oberen und unteren Altstadt werden weitere Aktivitäten sowie Verpflegungs- und Getränkestände sowie Stände von politischen und gesellschaftlichen Organisationen stehen. Ortsansässige Institutionen öffnen zum Teil ihre Häuser und bieten dort dem Publikum ein entsprechendes Programm.
Städtische Gebühren fallen für die Benutzung des öffentlichen Bodens, für die Signalisation, für die Reinigung und für die Polizeikosten an. Gemäss einer groben Schätzung dürften sich diese auf rund 510'000 Franken belaufen. Die genauen Zahlen werden erst nach dem Anlass vorliegen. Dem Stadtrat beantragt der Gemeinderat, Gebühren in der geschätzten Höhe zu erlassen.
Der Gemeinderat begrüsst es ausdrücklich, dass das Konzept Bärner Stadtfescht auch 2021 den Einbezug von Berner Unternehmungen und Organisationen vorsieht. Vom Verein wird erwartet, dass er einen vorbildlichen Jugendschutz, den Einbezug des lokalen Kulturschaffens sowie des lokalen Gewerbes, eine angemessene Orientierung der vom Anlass Betroffenen, ein vorbildliches Öko- und Verkehrsregime, den Verzicht auf Eintrittsgeld für Veranstaltungen im öffentlichen Raum sowie den besonderen Örtlichkeiten angemessene Werbeauftritte umsetzt.
Dokumente
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Vortrag an den Stadtrat (PDF, 132.0 KB) |