Stadt gibt Stiftungsaufsicht ab
Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach einer Gemeinde angehören, werden nach kantonalem Recht durch den Gemeinderat oder eine hierfür bezeichnete Stelle beaufsichtigt. In der Stadt Bern ist das Finanzinspektorat dafür zuständig. Nun hat der Gemeinderat auf Antrag des Finanzinspektorats entschieden, die Aufsicht über die insgesamt 25 Stiftungen per 1. Januar 2024 an die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) zu übertreten, die 790 klassische Stiftungen beaufsichtigt. Das Finanzinspektorat wird so von einer zunehmend aufwändigeren Aufgabe entlastet. Die Aufgabenübertragung führt zu einmaligen Kosten von 25'000 Franken und jährlich sinkenden Erträgen beim Finanzinspektorat von rund 24'000 Franken. Die bisher für die Stiftungsaufsicht eingesetzten Ressourcen können im Gegenzug zielgerichtet für Haupttätigkeiten des Finanzinspektorats eingesetzt werden.