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27. Juni 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Stadt für konsequente Abschaffung des Eigenmietwerts

Im Rahmen seiner Stellungnahme an den Schweizerischen Städteverband befürwortet der Gemeinderat grundsätzlich die Abschaffung des Eigenmietwerts. Voraussetzung dafür ist allerdings zwingend, dass gleichzeitig alle heute vorhandenen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Gewinnungskosten und Schuldzinsen vollständig gestrichen werden.

In seiner Stellungnahme an den Schweizerischen Städteverband spricht sich der Gemeinderat für die Aufhebung des Eigenmietwerts aus. Dies nicht nur für selbstbewohntes Wohneigentum, wie von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) vorgeschlagen, sondern auch für selbstgenutzte Zweitliegenschaften.

Eine Abschaffung des Eigenmietwertes kommt für den Gemeinderat allerdings nur in Frage, wenn gleichzeitig auch sämtliche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Gewinnungskosten (Unterhalts-, Administrativ- und Instandstellungskosten) auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene und für die Schuldzinsen abgeschafft werden. Denkbar ist für den Gemeinderat einzig die Einführung eines eng begrenzten Steuerabzugs bei Ersterwerbung von selbstgenutztem Wohneigentum.

Im Sinn einer Harmonisierung sollte wie bei der direkten Bundessteuer auch in den Kantonen auf ausserfiskalisch motivierte Abzüge für Energie-, Umweltschutz und denkmalpflegerische Massnahmen verzichtet werden. Sowohl im energetischen als auch denkmalpflegerischen Bereich gibt es bereits etablierte finanzielle Unterstützungsangebote, welche gezielt auszubauen wären.

Gemeinderat Stadt Bern

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