Koordinationsstelle für Zwischennutzungen ab 2016 in Betrieb
Stadt bündelt Bemühungen um Zwischennutzungen
Der Gemeinderat möchte in leerstehenden Gebäuden und auf brachliegenden Flächen systematischer als bisher Zwischennutzungen ermöglichen. Dazu wird bei Immobilien Stadt Bern eine neue Koordinationsstelle für Zwischennutzungen geschaffen. Sie übernimmt ab Januar 2016 die Koordination und Vermittlung zwischen den Anbietenden von städtischen oder privaten Zwi-schennutzungsflächen auf dem Gebiet der Stadt und möglichen Nutzenden. Als Informationsdrehscheibe wird bis dann auch eine Web-Plattform aufgeschaltet.
Temporär leerstehende Gebäude und brachliegende Flächen auf dem Gebiet der Stadt Bern sollen bis zur Festlegung ihrer Endnutzung wenn immer möglich und systematischer als bisher zwischengenutzt werden. Um die städtischen Bemühungen um Zwischennutzungen zu bündeln, hat der Gemeinderat im Rahmen des Konzepts Nachtleben Bern die Einrichtung einer städtischen Koordinationsstelle für Zwischennutzungen beschlossen. Die bei der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik in der Abteilung Immobilien Stadt Bern angegliederte Koordinationsstelle wird ihren Betrieb ab Januar 2016 aufnehmen. Für ihren Betrieb wurde ein Konzept erarbeitet, das ab sofort auf der Internetseite der Stadt Bern unter www.bern.ch/stadtverwaltung/fpi/lgv abrufbar ist.
Anbietende und Nutzende zusammenbringen
Die Koordinationsstelle für Zwischennutzungen wird zur städtischen Anlaufstelle für sämtliche Fragen rund um Zwischennutzungen. Sie vermarktet und vermittelt aktiv zwischennutzungsfähige städtische Liegenschaften und Flächen, soll aber auch privaten Eigentümerinnen und Eigentümern auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen. Alle Raumangebote der Stadt Bern und interessierter Dritter sowie Anfragen von Nutzerinnen und Nutzern sollen hier zusammenlaufen, auf ihre Eignung geprüft und – soweit es die Angebote betrifft – auf einer Web-Plattform publiziert werden. Die Web-Plattform soll zu einer Informationsplattform und zu einem eigentlichen Marktplatz für Zwischennutzungen werden, der allen Interessierten offen steht.
Auch für Zwischennutzungen gelten Vorgaben
Vertraglich geregelte Zwischennutzungen sind sinnvoll. Sie ermöglichen die temporäre Befriedigung unterschiedlicher Nutzungsbedürfnisse, können Ort der Kreativität sein und Stadtquartiere aufwerten. Dennoch ist nicht alles möglich: Auch in Zukunft müssen Zwischennutzungen die baurechtliche Grundordnung beachten, die Personensicherheit und den Brandschutz gewährleisten oder das Gastgewerbegesetz einhalten. Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion lehnt Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen und damit ein erleichtertes Bewilligungsverfahren für Zwischennutzungen ab. Wichtige Aufgabe der Koordinationsstelle für Zwischennutzungen wird es daher sein, Interessierte bei ihren Vorhaben zu unterstützen, gleichzeitig aber auch für eine rechtskonforme Umsetzung von Zwischennutzungen zu sorgen.
Was sind Zwischennutzungen?
Zwischennutzungen sind befristete Nutzungen von freistehenden Räumlichkeiten oder brachgefallenen Flächen. Dazu gehören beispielsweise Gebäude, die vor einer Gesamtsanierung oder einem Rückbau stehen, Industriebrachen oder Gärten und Grünflächen, bei denen eine Umnutzung vorgesehen ist. Eine Zwischennutzung erfolgt meist nicht nach wirtschaftlichen Kriterien, sondern nach dem Motto «günstiger Raum gegen befristete Nutzung». Die bekannteste Zwischennutzung auf Stadtgebiet läuft zurzeit in der ehemaligen Feuerwehrkaserne an der Viktoriastrasse.
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Zwischennutzungskonzept (PDF, 410.6 KB) | 06.10.2015 | 410.6 KB |