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26. März 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Stadt Bern stundet auf Gesuch die Mieten

Die Stadt Bern ist bereit, Mietzinse für städtische Lokale und Wohnungen zu stunden, wenn der Mieterschaft wegen der Corona-Krise finanzielle Engpässe drohen. Die Stadt Bern orientiert sich dabei an der Notverordnung des Kantons Bern.

Im Zuge der Corona-Krise hat Immobilien Stadt Bern (ISB) entschieden, ähnlich zu verfahren, wie es der Kanton Bern in seiner Notverordnung vorgesehen hat: Auf Gesuch hin werden Miet-, Pacht- und Baurechtszinse für städtische Immobilien des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik bis auf weiteres gestundet, wenn es den Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern oder den Baurechtnehmenden an liquiden Mitteln fehlt. ISB wird auf einen späteren Zeitpunkt hin gemeinsam mit den von dieser Stundung Betroffenen eine partnerschaftliche Lösung hinsichtlich der ausstehenden Zahlungen suchen.

Vermietungsaktivitäten für städtische Wohnungen ausgesetzt

Ferner wird die Vermietungstätigkeit für die städtischen Wohnungen derzeit auf ein Minimum beschränkt. Betroffen sind alle Wohnungen, die heute leer stehen oder auf einen späteren Zeitpunkt gekündigt wurden. Diese Wohnungen werden erst dann wieder regulär vermietet, wenn sich die aktuelle Lage entspannt hat. Wohnungsabnahmen
oder -übergaben für bereits gekündigte Wohnungen finden unter Wahrung der Sicherheitsmassnahmen statt. Grund für diese Massnahme sind die Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit, Kontakte auf das Minimum und mit einem Sicherheitsabstand zu begrenzen.

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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