Ergänzung der Bauordnung zum Wohnraumschutz ist rechtskräftig
Stadt Bern schützt den städtischen Wohnraum
Der Gemeinderat setzt die von den Stimmberechtigten im Juni 2013 beschlossene Ergänzung der städtischen Bauordnung zum Wohnraumschutz auf 1. Juni 2015 in Kraft. Damit können mindestens 5500 Wohnungen in der Stadt Bern vor Umnutzung oder ersatzlosem Abbruch geschützt werden. Die Ergänzung der Bauordnung wurde notwendig, da das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (WERG) per Ende 2011 aufgehoben wurde. Die Be-schwerden gegen den neuen Passus 16a der Bauordnung wurden von der kantonalen Justiz-, Gemeinden- und Kirchendirektion abgewiesen.
Die Ergänzung der Bauordnung mit Artikel 16a stiess bei den Stimmberechtigten der Stadt Bern am 9. Juni 2013 mit 80,45 Prozent auf grossmehrheitliche Zustimmung. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigte die Ergänzung. Doch der Hauseigentümerverband Bern und Umgebung und die Baugenossenschaft Brünnen-Eichholz reichten dagegen Beschwerde ein mit der Forderung, auf die Ergänzung der Bauordnung mit Artikel 16a sei zu verzichten. Sie rügten auch die Verletzung der Eigentumsgarantie. Die Justiz-, Gemeinden- und Kirchendirektion wies die Beschwerden ab.
Per Ende 2011 hob der Grosse Rat des Kantons Bern das bestehende WERG auf mit der Folge, dass in der Stadt Bern viele Wohnungen nicht mehr vor Umnutzung oder Abbruch geschützt waren, es sei denn, eine städtische Regelung verhindert dies. Genau dies bezweckt er neue Artikel 16a der Bauordnung.
Die Umnutzung von Wohnraum ist in allen Wohnzonen der Stadt sowie in der Dienstleistungszone, den Schutzzonen und in der Altstadt grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmsweise muss der Wohnraum aber nicht erhalten werden, wenn zum Beispiel für öffentliche Bauten und Anlagen der Abbruch von Wohnraum erforderlich ist oder wenn eine Grundeigentümerin oder ein Grundeigentümer sein eigenes Unternehmen ausdehnen möchte.
Die neue Bestimmung überlagert Bauvorschriften
In der Stadt Bern gibt es rund 75‘000 Wohnungen. Der grösste Teil dieser Wohnungen ist über die Vorschriften der Nutzungszonen in der städtischen Bauordnung geschützt. Ein Teil der bestehenden Wohnungen könnte jedoch umgenutzt oder ersatzlos abgebrochen werden, wenn dies der spezifische Wohnraumschutz nicht verhindert. Schätzungen gehen von mindestens 5500 Wohnungen aus. Die nun in Kraft gesetzte Bestimmung überlagert die Zonenvorschriften in der städtischen Bauordnung und schützt so alle bestehenden Wohnungen, unabhängig von den Wohnanteilsvorschriften der Bauordnung.
Der neue Artikel 16a Bauordnung kommt dann zur Anwendung, wenn in der Stadt Bern Wohnungsknappheit herrscht. Die Wohnungsknappheit wird über die Leerwohnungsziffer definiert. Umnutzungen von Wohnungen sind nur dann nicht gestattet, wenn der über drei Jahre gemittelte Leerwohnungsbestand unter einem Prozent liegt.
Der Gemeinderat setzt den Artikel 16a der Bauordnung auf 1. Juni 2015 in Kraft.