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29. April 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Stadt Bern schreibt Stipendium für Kulturschaffende aus

Die Städtekonferenz Kultur (SKK), der auch die Stadt Bern angehört, führt in La Boca / Buenos Aires mehrere Gastateliers. Die Stadt Bern ermöglicht es einer Künstlerin oder einem Künstler im Jahr 2020, sechs Monate in Argentinien zu arbeiten. Interessierte aller Sparten können sich bis zum 13. August 2019 bewerben.

Die Künstlerresidenz befindet sich im Stadtteil La Boca in den oberen Geschossen eines Stadthauses von 1910. Für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 kann eine Person aus der Stadt Bern die Räumlichkeiten mitbenützen. Die Stipendiatin oder der Stipendiat aus Bern teilt die Wohn- und Arbeitsräume mit je einer oder einem Kulturschaffenden aus Sion und Winterthur und lebt gemeinsam mit ihnen in einer Wohngemeinschaft.

 Das Angebot richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten die in der Stadt Bern wohnen oder arbeiten oder über ihre künstlerische Arbeit regelmässig präsent sind. Nicht erlaubt ist in den Räumen der Ateliers das Spielen verstärkter Musik. Die SKK stellt den Kulturschaffenden die Räume kostenlos zur Verfügung und leistet ausserdem einen Lebenskostenbeitrag von 2000 Franken. Zusammen mit dem Stipendium von 8000 Franken der Stadt Bern stehen so insgesamt 10'000 Franken zur Verfügung.

 Bis 13. August 2019 bewerben

Die Regelung der Einreise- und Aufenthaltsformalitäten, Versicherungen, medizinische Vorsorge etc. und die Organisation der notwendigen Arbeitsgeräte und -materialien ist Sache der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Die Bewerbungen (Umfang: 2 bis 6 Seiten A4 und ausgefülltes Deckblatt) müssen in fünffacher Ausführung bis am 13. August 2019 bei Kultur Stadt Bern, Effingerstrasse 21, 3008 Bern, vorliegen (Vermerk: «Aufenthalt Buenos Aires»). Die Eingaben werden von einer Jury, in der auch die städtischen Kulturkommissionen vertreten sind, bis Mitte September geprüft.

 Die Bewerbung muss folgende Unterlagen und Angaben enthalten:

  • Einen kurzen Lebenslauf mit Dokumentationen zur bisherigen Tätigkeit.
  • Eine Projektbeschreibung (wozu der Aufenthalt in Buenos Aires dienen soll).
  • Die Zusicherung, dass die Restfinanzierung des Aufenthaltes übernommen werden kann.
  • Die Zusicherung, dass bei Entsprechung des Gesuches die Räume in der angegebenen Zeit auch benützt werden.
  • Die Zusicherung, einen Kurzbericht über den Aufenthalt im Ausland abzuliefern, der online zugänglich gemacht werden darf
  • Die Erklärung, ob sich in letzter Zeit Gelegenheit geboten hat, ein anderes öffentliches Atelier zu benützen oder ob entsprechende Gesuche hängig sind.

 Für eine Bewerbung ist das Informationsblatt der SKK zu Buenos Aires zu beachten: https://www.bern.ch/themen/kultur/kulturfoerderung/kulturaustausch.

Präsidialdirektion

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