Stadt Bern schliesst Finanzierungslücken in Altersbetreuung
Ältere Menschen wollen so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause wohnen. Senior*innen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen erhalten in der Stadt Bern mit Betreuungsgutsprachen eine wichtige Unterstützung für Angebote, die sie sich nicht leisten können. Die Stadt Bern verankert das Pilotprojekt «Betreuungsgutsprachen» rückwirkend auf den 1. August 2023 als Regelangebot und nimmt eine Vorreiterrolle in der Schweiz ein.
Die Stadt Bern finanziert nun als Regelangebot verschiedene Unterstützungsleistungen wie Notrufsysteme, Mahlzeitendienste oder Mittagstische, kleinere bauliche Anpassungen in Wohnungen und spricht Beiträge an betreute Wohnformen. Das Angebot richtet sich an Stadtberner*innen im AHV-Alter, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können und deren Einkommen und Vermögen eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet.
Für die Betreuungsgutsprachen sind für das Jahr 2024 285’000 Franken budgetiert. Die Bedarfsabklärung wird von Pro Senectute Kanton Bern im Rahmen eines Leistungsvertrags mit der Stadt Bern durchgeführt. Der Gemeinderat hat den Leistungsvertrag und den Verpflichtungskredit für die Abgeltung der Leistungen für die Jahre 2023 bis 2026 in der Höhe von insgesamt 102’500 Franken genehmigt.
Finanzierungslücke geschlossen
Der Gemeinderat schliesst mit der Inkraftsetzung einer Teilrevision des städtischen Altersreglements nun eine Lücke im Finanzierungssystem: Während die Alterspflege über die Krankenversicherung und kantonale Beiträge finanziert wird, ist die Betreuung und Unterstützung im Alltag Privatsache. «In Bern als ‘Stadt für alle’ sollen alle Generationen ein gutes Leben führen können. Dazu leisten die Betreuungsgutsprachen einen wichtigen Beitrag», sagt Gemeinderätin Franziska Teuscher. «Die Stadt Bern hat mit dieser innovativen Lösung ihre Hausaufgaben gemacht. Bei der Umsetzung der städtischen Altersstrategie 2030 sind wir damit auf Kurs», so Teuscher weiter.
Das dreijährige Pilotprojekt «Finanzielle Unterstützung von Betreuung im Alter (Betreuungsgutsprachen)» (2019-2022) wurde von der Direktion für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern initiiert. Die Evaluation hat gezeigt, dass die Gutsprachen einen Beitrag zum Erhalt von Lebensqualität und Selbständigkeit im Alter leisten und die Pflegebedürftigkeit hinauszögern. Der Bundesrat, der am 21. Juni 2023 die Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt hat und darin Betreuungsleistungen vorsieht, weist in seinem erläuternden Bericht auf das Pilotprojekt in Bern hin.
Bund und Kanton sind gefordert
Gute Betreuung im Alter ist neben der Finanzierung der Altersvorsorge und der Sicherung der Pflegeversorgung zum zentralen Thema der Alterspolitik auf allen Ebenen in der Schweiz geworden. Grundsätzlich sollten Betreuungs- und Unterstützungsleistungen von Bund und Kantonen finanziert werden. Die Stadt bezahlt nur Leistungen, welche subsidiär nicht abgegolten werden. Wenn auf Kantons - oder Bundesebene eine Lösung vorliegt, wird die Stadt keine Leistungen mehr erbringen, die auf übergeordneter Ebene abgedeckt sind. Das Subsidiaritätsprinzip ist gewahrt.
Anmeldung Betreuungsgutsprachen
AHV-Rentner*innen mit Wohnsitz in der Stadt Bern, welche Unterstützungsdienstleistungen benötigen und diese nicht selbst finanzieren können, können sich bei der Pro Senectute Kanton Bern für eine Bedarfsabklärung anmelden. Das Anmeldeformular und detaillierte Informationen sind auf der Website www.bern.ch/betreuungsgutsprachen zu finden. Telefonische Auskünfte erteilt auch das Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern, Kompetenzzentrum Alter, Telefon 031 321 63 11.