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17. Mai 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Sprungbrett-Wohnung: Angebot für Menschen mit Behinderungen

In der städtischen Siedlung Stöckacker Süd wird ein neues Wohnangebot für Menschen mit Behinderungen geschaffen: In der sogenannten «Sprungbrett-Wohnung» kann selbständiges und selbstbestimmtes Wohnen zeitlich begrenzt getestet werden.

Die Sprungbrett-Wohnung richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die derzeit noch unselbständig, das heisst in einer Institution, in einer Wohngruppe oder bei den betreuenden Eltern wohnen, jedoch über eine gewisse Selbständigkeit verfügen. Sie haben im Grundsatz die nötigen Fähigkeiten, selbständig zu wohnen, haben den Schritt bislang aber nicht gewagt. Das Projekt unterstützt diese Menschen beim Schritt bzw. Sprung in das selbständige und selbstbestimmte Wohnen. Dazu wurde beim Ausbau der Wohnung in der Siedlung Stöckacker Süd unter anderem Türen und Fenster automatisiert, sanitäre Anlagen angepasst und die Kücheneinrichtung mit einem Hubsystem für Unter- und Oberschränke ausgestattet.

Paradigmenwechsel im Kanton Bern

Im Rahmen des Behindertenkonzepts des Kantons Bern wurde im Bereich der Behindertenhilfe ein Paradigmenwechsel beschlossen; die Behindertenhilfe soll von der Objekt- in die Subjektfinanzierung überführt werden. Das heisst, dass Betroffene vom Kanton Bern eine persönlich bemessene Kostengutsprache erhalten und so selber entscheiden können, welche Form der Unterstützung damit finanziert wird. In diesem Kontext ist die Sprungbrett-Wohnung angesiedelt. Gestützt wird das Vorhaben durch die UNO-Behindertenrechtskonvention, die seit 2014 auch die Schweiz verpflichtet, Menschen mit Behinderungen vollumfänglich in die Gesellschaft einzubeziehen. Das selbständige Wohnen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, frei und unabhängig leben zu können.

Finanzierung und Vermietung

Initiiert wurde die Sprungbrett-Wohnung von der Behindertenkonferenz Stadt und Region Bern BRB. Als Bauherr von Stöckacker Süd hat der städtische Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik den hindernisfreien Ausbau der Wohnung nach den Vorgaben der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern geplant und die zusätzlichen Investitionskosten übernommen. Die Vermietung erfolgt an den Verein WOhnenbern, der zusammen mit der Behindertenkonferenz das Wohnprojekt koordiniert. Die Sprungbrett-Wohnung wird möbliert zur Verfügung gestellt und mit einem Wohncoaching nach individuellem Bedarf ergänzt. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Sprungbrett-Wohnung sollte spätestens nach sechs Monaten eine Anschlusslösung gefunden sein.

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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