Sozialhilfegesetz: Kürzungen treffen die Schwächsten
Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) der Stadt Bern lehnt die heute präsentierten Vorschläge des Regierungsrats zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes ab. Es handelt sich um eine Sparvorlage, welche die sozial Schwächsten und insbesondere Kinder besonders hart trifft und die Bedürftigen im Kanton Bern massiv schlechter stellt als in anderen Kantonen.
Die Sozialhilfe soll nach den Vorstellungen des Regierungsrats im Kanton Bern um 10 bis 30 Prozent unter die bewährten und von der Sozialdirektorenkonferenz festgelegten Ansätze der Richtlinien der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gekürzt werden. Damit würde laut BSS die Situation der sozial schwächsten Bevölkerungsgruppe nochmals massiv verschlechtert. Bereits die beiden Revisionen der SKOS-Richtlinien von 2015 und 2016 haben zu spürbaren Leistungskürzungen in der Sozialhilfe geführt. Noch weitergehende Leistungsreduktionen, wie sie der Regierungsrat nun anstrebt, sind für die BSS weder sachlich begründbar noch sozialpolitisch vertretbar.
Geplante Leistungsreduktion trifft vor allem Kinder und Jugendliche
Mit den Vorschlägen des Regierungsrats schert der Kanton Bern aus dem System der SKOS-Richtlinien aus und gefährdet damit die interkantonalen Harmonisierungsbestrebungen in der Sozialhilfe. Weil die Kosten für Ernährung, Bekleidung und die lebensnotwendigen Haushaltanschaffungen in der ganzen Schweiz gleich hoch sind, kann aus Sicht der BSS sachlich nicht begründet werden, warum im Kanton Bern hierfür tiefere Ansätze als in den andern Kantonen gelten sollen.
Die vorgesehenen Leistungsreduktionen betreffen in erster Linie Kinder und Jugendliche, welche im Kanton Bern die grösste Gruppe der Sozialhilfebeziehenden sind. 2015 waren fast ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden im Kanton Bern Kinder und Jugendliche – das ist nach Ansicht der BSS eine sozialpolitische Schande. Besonders gravierend ist die Tatsache, dass die Sozialhilfequote von Kindern und Jugendlichen im Kanton Bern mit fast 8 Prozent deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt von 4,2 Prozent liegt. Es braucht deshalb dringend wirksame Massnahmen zur Entlastung von Haushalten mit Kindern, die geplanten Kürzungen bei den Sozialhilfeleistungen sind dagegen klar abzulehnen.
Wirksame Massnahmen zur Armutsbekämpfung wären nötig
Der Regierungsrat beruft sich auf die überdurchschnittliche Sozialhilfequote Kantons Bern, um die unhaltbaren Leistungskürzungen zu rechtfertigen. Die sozialpolitisch stossenden Vorschläge des Regierungsrats vergrössern nach Einschätzung der BSS die soziale Not. Notwendig wären jedoch Massnahmen, welche die Armut wirklich bekämpfen, wie beispielsweise die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien, wie sie in anderen Kantonen bereits ausgerichtet werden. Auch die geplanten höheren Anreizleistungen vermögen nicht Abhilfe zu schaffen: Wer keinen Berufsabschluss hat und seit Jahren arbeitslos ist, findet kaum noch eine Stelle mit einem existenzsichernden Lohn im Arbeitsmarkt. Die Vorschläge des Regierungsrats sind nicht zielführend und verbessern die soziale Lage der Bedürftigen nicht. Die Stadt Bern, welche wie alle Städte eine überdurchschnittliche Sozialhilfequote aufweist, wird die Revisionsvorlage in der vorliegenden Form mit allen Mitteln bekämpfen.