Sozialhilfe: Gemeinderat kritisiert Verweigerung des Teuerungsausgleiches
Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass in der Sozialhilfe schweizweit die gleichen Ansätze gelten. Er kann daher den vom Kanton geplanten Entscheid, Sozialhilfebeziehenden die seit 2011 aufgelaufene Teuerung auf dem Grundbedarf nicht zu gewähren, nicht unterstützen.
Der Kanton Bern richtet sich bei der Bemessung und Ausrichtung der Sozialhilfe grundsätzlich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Seit 2011 passt die SKOS den Grundbedarf analog des Teuerungsausgleichs und des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/ IV alle zwei Jahre an. Die Gewährung des Teuerungsausgleichs hätte für eine Einzelperson den Grundbedarf von 977 Franken auf 986 Franken erhöht. Diese Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung wird Sozialhilfebeziehenden nun aber im Kanton Bern aus «Kostenoptimierungsgründen» versagt. Mit der Verweigerung des Teuerungsausgleiches geraten Sozialhilfebeziehende gegenüber Ergänzungsleistungsbeziehenden weiter ins Hintertreffen, weil für diese Leistungen die Anpassung an die Teuerung gesetzlich verankert ist.
Doppelte Kürzung geht zu weit
Der nicht gewährte Teuerungsausgleich ist nicht nachvollziehbar, weil der Kanton Bern im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) die Integrationszulage in der Sozialhilfe bereits massiv reduziert hat. Mit dieser Kürzung entfällt das in der Sozialhilfe im Jahr 2005 eingeführte Anreizsystem weitgehend. Diese aufgrund der Reduktion bei der Integrationszulage und dem nicht gewährten Teuerungsausgleich doppelte Kürzung wiegt für Sozialhilfebeziehende aus Sicht des Gemeinderates schwer.